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Gemeindebote - Amtsblatt der Gemeinde Neukieritzsch mit den Ortsteilen
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Erweiterung Campingplatz Nordufer Hainer See“

Der Gemeinderat Neukieritzsch hat am 23.09.2025 den Aufstellungsbeschluss mit der Beschlussnummer GR/105-2025 zum qualifizierten Bebauungsplan „Erweiterung Campingplatz Nordufer Hainer See“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde am 24.10.2025 im Gemeindeboten ortsüblich bekannt gemacht.

Am Nordufer des Hainer Sees soll zwischen dem bestehenden Bebauungsplan „Ferienhain Nordufer Hainer See“ und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seehaus Nordufer Hainer See“ ein Lückenschluss erfolgen und die bereits vorhandenen Nutzungen städtebaulich ordnen sowie ihrer Rechtsgültigkeit sichern. Um die bereits vorhandenen Nutzungen wie den Beachclub mit den dazugehörigen Kite- und Sportflächen, Stellplätzen und Beachboxen zu sichern, soll der qualifizierte Bebauungsplan „Erweiterung Campingplatz Nordufer Hainer See“ aufgestellt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Erhöhung des Folgenutzungsstandards im Abschlussbetriebsplangebiet des stillgelegten Braunkohletagebaus Witznitz II. Die Planung ist im öffentlichen Interesse und bildet einen Baustein für die Entwicklung des regionalen und überregionalen Tourismus. Das Plangebiet befindet sich aus planungsrechtlicher Sicht im Außenbereich, sodass zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wie bauliche Anlagen die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird. Ziel der Planung sollen bauplanungsrechtliche Festsetzung gemäß BauNVO sein.

 

Der Gemeinderat Neukieritzsch hat in seiner 3. Sitzung am 24. März 2026 mit Beschluss-Nr. GR/027-2026 die Billigung und Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Erweiterung Campingplatz Nordufer Hainer See“, Stand März 2026, bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung inkl. Anlagen beschlossen und zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die Planunterlagen des Vorentwurfs für den Bebauungsplan „Erweiterung Campingplatz Nordufer Hainer See“ in der Fassung vom März 2026 werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB einschließlich der Begründung und den textlichen Festsetzungen mit Anlagen für die Dauer eines Monats in der Zeit

vom 27.04.2026 bis einschließlich 28.05.2026

im Bauamt der Gemeinde Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch, zur allgemeinen Einsicht und Erörterung während der nachfolgenden Dienstzeiten entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 17.00 Uhr

Generell wird um Voranmeldung zur Einsichtnahme beim Bauamt unter den Telefonnummern 034342803-27, -26, -25 auch zu den allgemeinen Öffnungszeiten gebeten. Es können außerdem telefonisch Termine für folgende weitere Zeiten vereinbart werden:

Montag

07.00 bis 12.00 Uhr

12.30 bis 15.00 Uhr

Mittwoch

07.00 bis 12.00 Uhr

12.45 bis 15.00 Uhr

Freitag

07.00 bis 12.00 Uhr

Die Planungsunterlagen können während des o.g. Auslegungszeitraumes im Internetportal der Gemeinde Neukieritzsch unter https://www.neukieritzsch.de/oeffentliche-bekanntmachungen und im Internet unter www.bauleitplanung.sachsen.de über das zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen eingesehen werden.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen umfassen [Stand 03/2026]:

-

Anlage 1 Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen des Vorentwurfs

-

Anlage 2 Begründung nebst Anlagen zum Vorentwurf

-

Anlage 3 Städtebauliches Konzept zum Vorentwurf

Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@neukieritzsch.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwänderin bzw. Einwänders müssen eindeutig lesbar sein.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitverfahren für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Neukieritzsch deren Inhalt nicht bereits kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekanntgegeben.

 

Thomas Meckel
Bürgermeister

Hinweise:

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund einer behördlichen Anordnung für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren [Planungssicherstellungsgesetz – Plan-SiG], folgende Regelung: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen und Erklärungen zur Niederschrift sind dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter den o.g. Telefon-Nummern oder per E-Mail an bauamt@neukieritzsch.de möglich.