Titel Logo
Gemeindebote - Amtsblatt der Gemeinde Neukieritzsch mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2024
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeindeinformationen

Wegen der Baumfällarbeiten im Bereich des Speicherbeckens Lobstädt gab es in der Gemeindeverwaltung mehrere Anfragen und auch Beschwerden aus der Lobstädter Bürgerschaft. Wir möchten Ihnen daher diese Maßnahme etwas genauer erklären:

Notwendig wurden die Baumfällarbeiten für den Neubau des Kindergartens in Lobstädt. Der soll auf dem Platz nördlich der Grundschule entstehen, dort wo sich derzeit noch der Bolzplatz befindet.

Im Rahmen des Bauantragsverfahrens wurde von der unteren Forstbehörde die Nähe des Neubaus zum Waldrand bemängelt. Die Nähe des Gebäudes zum Wald könnte die Waldbrandgefahr erhöhen und die Gefahr für Menschen und Gebäude durch Windbruch ergeben. Auf Grund der Platzverhältnisse auf dem Grundstück war eine Verschiebung des Baues tatsächlich nicht möglich.

Hier konnten wir dann aber mit der Forstbehörde mit einem Vorhaben zum „gestuften Waldumbau“ eine Lösung finden. Die Gemeinde Neukieritzsch hatte sich in diesem Zusammenhang gegenüber der Forstbehörde verpflichtet, in einem Umfang von ca. 0,3 ha entlang des Waldabstandsbereiches zum geplanten Neubau die Bäume zu entfernen und einen gestuften Waldsaum aus Sträuchern und Bäumen anzulegen. Damit wird ein entsprechender Ausgleich für den Eingriff in die Natur erzielt. Auch der Grundstückseigentümer, die Sächsische Landestalsperrenverwaltung war damit einverstanden.

Die Gemeinde Neukieritzsch befindet sich zur Waldumbaumaßnahme in enger Abstimmung mit der Forstbehörde und der Talsperrenverwaltung. Ohne die Zustimmung beider beteiligter Behörden, wäre die Maßnahme überhaupt nicht umsetzbar und der Neubau des Kindergartens in Frage gestellt gewesen.

Im gleichen Zuge forderte die Landestalsperrenverwaltung für Unterhaltungsarbeiten einer Grundwassermessstelle in der Nachbarschaft zur Baustelle eine Zufahrt. Gemäß dieser Vorgabe sollen zwei LKW im Bereich der Messstelle auch parallel stehen können. Dafür ist laut Maßgabe der Landestalsperrenverwaltung von den dortigen Bäumen und Gehölzen ein Abstand zu künftigen Einfriedungen von mindestens 8 m erforderlich. Auch hierfür gaben die Platzverhältnisse keine andere Möglichkeit her, als die Bäume in diesem Bereich zu fällen. Diese Maßnahmen werden entsprechend den Regelungen der Baumschutzsatzung durch Ersatzpflanzungen im Gemeindegebiet selbstverständlich wieder ausgeglichen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen auch den weiteren Fortgang und den Umfang der Tiefbauarbeiten zu erläutern, die in einem größeren Ausmaß erforderlich werden als üblich.

Wie es vielen vielleicht bekannt ist, liegt die Baustelle in einer Randzone zum ehemaligen Tagebau und im Bereich von tiefliegenden Entwässerungsstrecken. Diese vormals bergbauliche Nutzung erfordert eine umfassende Bodenstabilisierung, um das Risiko von Erdfällen, Setzungen, Absackungen und Einbrüchen weitgehend auszuschließen. Die künftigen Erdarbeiten werden damit nicht nur den Bereich der Bodenplatte des Gebäudes, sondern fast das gesamte Baufeld umfassen.