Der Gemeinderat beschließt gemäß § 18 SächsGemO die Feststellung eines wichtigen Grundes zum Ausscheiden des Gemeinderates Andreas Bodenlos.
Abstimmungsergebnis
| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 10 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/050-2023
Der Gemeinderat beschließt die Annahme folgender Spenden
| Datum | Name des Spenders | Zweck | Betrag |
| 17.04.2023 | Genviron Gesellschaft für Energie und Umwelt GmbH | Spielmobile Jugendfeuerwehr | 100,00 € |
| 25.04.2023 | KSC Anlagenbau GmbH | Spielemobil | 200,00 € |
Abstimmungsergebnis
| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 9 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/042-2023
Der Gemeinderat beschließt, die neu errichtete Erschließungsstraße im OT Kahnsdorf, südlich beginnend an der Kreuzung mit der Ortstraße „Kreudnitzer Allee“ in nördlicher Richtung verlaufend bis zur Kreuzung „In den Sandgärten“ mit Wirkung vom 01. Juni 2023 als Ortsstraße zu widmen und in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Gemeinde Neukieritzsch, OT Kahnsdorf, zu übernehmen.
Der beschriebene Straßenabschnitt in einer Länge von 0,1624 km umfasst die Flurstücke 74/59 und 74/180, Gem. Zöpen und soll den Namen „Heimatweg“ tragen und ist als Ortstraße zur öffentlichen Nutzung bestimmt.
Abstimmungsergebnis
| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 10 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/043-2023
Der Gemeinderat beschließt, den neu errichteten Anliegerweg im OT Kahnsdorf, südlich beginnend an der Kreuzung mit der Ortstraße „Kreudnitzer Allee“ in nördlicher Richtung verlaufend mit Wirkung vom 01. Juni 2023 als Ortsstraße zu widmen und in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Gemeinde Neukieritzsch, OT Kahnsdorf, zu übernehmen.
Der beschriebene Straßenabschnitt in einer Länge von 0,0659 km umfasst die Flurstücke 74/122 und 74/182, Gem. Zöpen und soll den Namen „Sonnenblick“ tragen und ist als Ortstraße zur öffentlichen Nutzung bestimmt.
Abstimmungsergebnis
| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 10 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/044-2023
Der Gemeinderat beschließt, die neu errichtete Erschließungsstraße im OT Kahnsdorf, westlich beginnend an der Kreuzung mit der Ortstraße „Heimatweg“ in östlicher Richtung verlaufend bis zur Kreuzung mit der bereits vorhandenen Ortsstraße „Mühlenstraße“ mit Wirkung vom 01. Juni 2023 als Ortsstraße zu widmen und in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Gemeinde Neukieritzsch, OT Kahnsdorf, zu übernehmen.
Der beschriebene Straßenabschnitt in einer Länge von 0,1222 km umfasst die Flurstücke 74/48 und 74/160, Gem. Zöpen und soll den Namen „Zur Alten Lore“ tragen und ist als Ortstraße zur öffentlichen Nutzung bestimmt
Abstimmungsergebnis
| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 10 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/045-2023
Der Gemeinderat beschließt, die neu errichtete Erschließungsstraße im OT Kahnsdorf, beginnend im Süden an der Kreuzung mit der Ortstraße „Kreudnitzer Allee“ bis zur Kreuzung mit den bereits vorhandenen Ortsstraßen „Mühlenstraße“ und „Zöpener Seewiesen“ (Bestand) sowie den Abzweig zum Anschluss an den im Norden verlaufenden Wirtschaftsweg mit Wirkung vom 01.01.2023 als Ortsstraße zu widmen und in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Gemeinde Neukieritzsch, OT Kahnsdorf, zu übernehmen.
Der beschriebene Straßenabschnitt in einer Länge von 0,5726 km umfasst die Flurstücke 74/56, 74/137, 74/139 und 194/11, Gem. Zöpen und soll den Namen „Zöpener Seewiesen“ tragen und ist als Ortstraße zur öffentlichen Nutzung bestimmt.
Abstimmungsergebnis
| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 10 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/046-2023
Der Gemeinderat beschließt, die neu errichtete Erschließungsstraße im OT Kahnsdorf, beginnend an der Kreuzung mit der Ortstraße „Kreudnitzer Allee“ in südöstlich verlaufender Richtung bis zur Kreuzung mit der bereits vorhandenen Ortsstraße „Mühlenstraße“ mit Wirkung vom 01. Juni 2023 als Ortsstraße zu widmen und in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Gemeinde Neukieritzsch, OT Kahnsdorf, zu übernehmen.
Der beschriebene Straßenabschnitt in einer Länge von 0,210 km umfasst die Flurstücke 151/48, 151/66 und 52/2, Gem. Zöpen und soll den Namen „Treppendorfer Weg“ tragen und ist als Ortstraße zur öffentlichen Nutzung bestimmt.
Abstimmungsergebnis
| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 10 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/047-2023
Der Gemeinderat beschließt, die neu errichtete Erschließungsstraße im OT Kahnsdorf, westlich beginnend an der Kreuzung mit der Ortstraße „Zöpener Seewiesen“ in östlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der bereits vorhandenen Ortsstraße „Mühlenstraße“ sowie den südlichen Abzweig eines Anliegerweges mit Wirkung vom 01. Juni 2023 als Ortsstraße zu widmen und in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Gemeinde Neukieritzsch, OT Kahnsdorf, zu übernehmen.
Der beschriebene Straßenabschnitt in einer Länge von 0,3125 km umfasst die Flurstücke 74/51, 74/108 und 74/158, Gem. Zöpen und soll den Namen „In den Sandgärten“ tragen und ist als Ortsstraße zur öffentlichen Nutzung bestimmt.
Abstimmungsergebnis
| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 10 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/055-2023
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Veränderungssperre gemäß §14 und §16 BauGB zur Sicherung der Planung in einem Teilbereich des Bebauungsplanes "Kahnsdorf Nord".
Abstimmungsergebnis
| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 10 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/051-2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung die 2. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 6 BauGB:
(1) Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung 11/2022 wird beschlossen.
(2) Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Die Planunterlagen wurden entsprechend dem Abwägungsergebnis fortgeschrieben.
(3) Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung 11/2022 wird gebilligt.
(4) Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landratsamt des Landkreises Leipzig zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 10 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/052-2023
Der Gemeinderat beschließt, den Zuschlag für das Bauvorhaben „Fassadensanierung + Anbau Aufzug Grundschule Neukieritzsch – Los 3 Aufzugsschacht/Lichtschächte/Trockenlegung AW südlich“ wie folgt zu vergeben:
Die Firma GTS GmbH aus 04654 Frohburg OT Frankenhain unterbreitete im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach VOB/A das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 176.164,40 € Brutto.
Abstimmungsergebnis
| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 10 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/060-2023
Der Gemeinderat beschließt, die Planung bis LPH 4 HOAI für den grundhaften Ausbau der Max-Reimann-Straße und der Straße der Genossenschaft [westlicher Teil] in Deutzen im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land [ZBL] zu planen.
Abstimmungsergebnis
| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 10 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/057-2023
Aufgrund von § 11 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages der Kommunalen Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Deutzen vom 26.05.2020 beschließt die Gesellschafterversammlung über den Jahresabschluss der Kommunalen Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Deutzen für das Geschäftsjahr 01.09.2021 bis 31.08.2022.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.872,91 Euro wird an die Gesellschafterin bis zum 31.08.2023 ausgezahlt.
Abstimmungsergebnis
| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 10 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/058-2023
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des § 11 Abs. 9 des Gesellschaftervertrages, den Aufsichtsrat der Kommunalen Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Deutzen für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 10 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/059-2023
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des § 11 Abs. 9 des Gesellschaftervertrages, die Geschäftsführung der Kommunalen Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Deutzen für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 10 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |