Landratsamt
Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Sachgebiet Ländliche Neuordnung
| Flurbereinigung: | Witznitz |
| Städte/Gemeinden: | Borna, Rötha, Böhlen, Lobstädt, Neukieritzsch |
| Aktenzeichen: | 10163-846.127-290161 (LE/LN13) |
1. Flurbereinigungsgebiet
Das mit Neuordnungsbeschluss des Staatlichen Amtes für Ländliche Neuordnung Wurzen vom 5. Dezember 2001 (Aktenzeichen: BL/2-8461.25-LE/LN 13) festgestellte und mit Beschluss zur 1. Änderung des Verfahrensgebietes vom 21. Dezember 2021 (Aktenzeichen: 10163-846.127-290161 [LE/LN13]) geänderte Verfahrensgebiet wird gemäß § 8 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) geändert.
Folgende Flurstücke werden nachträglich aus dem Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Witznitz ausgeschlossen:
aus der Gemeinde Neukieritzsch, Gemarkung Zöpen
die Flurstücke Nr.: 74/70; 74/71; 74/72; 74/73; 74/74; 74/75; 74/76; 74/77; 74/78; 74/79; 74/80; 74/81; 74/82; 74/83; 74/84; 74/85; 74/86; 74/87; 74/88; 74/89; 74/90; 74/91; 74/92; 74/93; 74/94; 74/95; 74/96; 74/97; 74/98; 74/99; 74/100; 74/101; 74/102; 74/103; 74/104; 74/105; 74/106; 74/107; 74/108; 74/109; 74/110; 74/111; 74/112; 74/113; 74/114; 74/115; 74/116; 74/117; 74/118; 74/119; 74/120; 74/121; 74/122; 74/123; 74/124; 74/125; 74/126; 74/127; 74/128; 74/129; 74/130; 74/131; 74/132; 74/133; 74/134; 74/135; 74/136; 74/137; 74/139; 74/140; 74/141; 74/142; 74/143; 74/144; 74/145; 74/146; 74/147; 74/148; 74/149; 74/150; 74/151; 74/152; 74/153; 74/154; 74/155; 74/156; 74/157; 74/158; 74/159; 74/160; 74/161; 74/162; 74/163; 74/164; 74/165; 74/166; 74/167; 74/168; 74/169; 74/170; 74/171; 74/172; 74/173 und 74/174.
Die Fläche der nicht mehr beteiligten Flurstücke beträgt ca. 7,1745 ha. Die Gesamtfläche des Verfahrens beträgt somit ca. 2.510,09 Hektar.
2. Teilnehmergemeinschaft
Die Eigentümer der zum geänderten Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude und Anlagen sowie die den Grundstückseigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten sind bereits Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren und somit Mitglieder der mit dem Anordnungsbeschluss vom 09. September 2014 entstandenen
Teilnehmergemeinschaft Witznitz
mit Sitz im Ortsteil Lobstädt der Gemeinde Neukieritzsch. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG) und untersteht der Aufsicht des Landratsamtes Landkreis Leipzig.
Nebenbeteiligte sind u.a. Inhaber von Rechten an Grundstücken sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung von Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben.
Die vorliegende Gebietsänderung hat keine Auswirkungen auf die festgelegte Anzahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder oder die Zusammensetzung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft.
Ein Abdruck des Beschlusses zur 2. Änderung inklusive dessen Begründung wird den betroffenen Eigentümern und Trägern öffentlicher Belange postalisch zugesandt.
Ein Abdruck des entscheidenden Teils des Beschlusses zur 2. Änderung einschließlich der Hinweise zum Änderungsbeschluss wird im Amtsblatt der Gemeinde Neukieritzsch öffentlich bekannt gemacht (§§ 6 Abs. 2; 14 Abs. 1; 34 Abs. 4, § 110 FlurbG).
Eine Ausfertigung des Beschlusses zur 2. Änderung mit den Hinweisen und der Begründung ist nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen lang in der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt (§ 6 Abs. 3, § 115 Abs. 1 FlurbG; §§ 1 Nr. 3, 2 und 8 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalbekanntmachungsverordnung vom 17. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 693) - KomBekVO -.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der ersten öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Landratsamtes Landkreis Leipzig eingesehen werden.
Der begründende Teil der Entscheidung wird gemäß Ziffer 1. der Hinweise zu diesem Beschluss zur Einsichtnahme ausgelegt.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag.
Der Widerspruch ist schriftlich beim
| Landratsamt Landkreis Leipzig | oder | Landratsamt Landkreis Leipzig |
| Hausanschrift: |
| Postanschrift: |
| Stauffenbergstraße 4 |
| 04550 Borna |
| 04552 Borna |
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| oder zur Niederschrift beim | ||
| Landratsamt Landkreis Leipzig | oder | Landratsamt Landkreis Leipzig |
| Stauffenbergstraße 4 |
| Vermessungsamt |
| 04552 Borna |
| Leipziger Straße 67 |
|
| 04552 Borna |
einzulegen.
Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form ist ebenfalls durch die Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments möglich, welches an das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig, Vermessungsamt zu richten ist.“
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Verfahrens der Ländlichen Neuordnung können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden:
www.laendlicher-raum.sachsen.de/datenschutz-in-verfahren-der-landlichen-neuordnung 9248.html
Darüber hinaus sind die Informationen auch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Sachgebiet Ländliche Neuordnung, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna, Telefon 03433 241-1502, Vermessungsamt@lk-l.de, erhältlich.
Borna, den 26. Mai 2023