Aufgrund von § 14 und § 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S.3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 BGBl. I Nr. 6 geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch in seiner öffentlichen Sitzung am 23.05.2023 mit Beschluss Nr. GR/055-2023 eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen.
Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Veränderungssperre kann auf der Internetpräsenz der Gemeinde Neukieritzsch unter
https://neukieritzsch.de/satzungen,
im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter:
https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite
oder innerhalb der Dienstzeiten nach terminlicher Voranmeldung unter Tel. 034342 803 25 in der
Gemeindeverwaltung Neukieritzsch
Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch,
eingesehen werden.
Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Neukieritzsch, den 23.06.2023