Teilnehmergemeinschaft
Hagenest
Der Vorstandsvorsitzende
| Flurbereinigung: | Hagenest |
| Stadt: | Regis-Breitingen |
| Aktenzeichen: | 846.167-290231 (LE/LN15) |
Die Teilnehmergemeinschaft Hagenest hat den Flurbereinigungsplan erstellt. Die Obere Flurbereinigungsbehörde hat den Flurbereinigungsplan genehmigt. Darin sind die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammengefasst.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hagenest lädt die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Flurbereinigungsverfahren (§ 10 Nr. 2 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]) einschließlich der Inhaber von Rechten und Lasten an diesen Grundstücken oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einem
Anhörungstermin zur Bekanntgabe
des Flurbereinigungsplans gemäß § 59 FlurbG
ein.
| Versammlungsort: | Bürgersaal Ramsdorf |
| Hauptstraße 85 |
| OT Ramsdorf |
| 04565 Regis-Breitingen |
| Versammlungsbeginn: |
| Mittwoch, den 29. Juli 2026 um 19.00 Uhr |
| Tagesordnung: | 1. | Bericht zum Stand des Verfahrens |
| 2. | Anhörungstermin zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans |
| 3. | Information über den weiteren Verfahrensablauf |
| 4. | Allgemeine Aussprache |
Zur Einsichtnahme für die Beteiligten wird der Flurbereinigungsplan ausgelegt. Der Flur-
bereinigungsplan umfasst neben dem Textteil auch Karten und Verzeichnisse.
Dauer der Auslegung: vom 20. Juli 2026 bis einschließlich 12. August 2026
Ort der Auslegung: Teilnehmergemeinschaft Hagenest
beim Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt, SG Ländliche Neuordnung
Zimmer 003
Leipziger Straße 67 in Borna
| zu den Dienstzeiten: | Montag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
nach persönlicher Vereinbarung.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Tel.-Nummer 03433 241-1535 (Herr Leps) oder 03433 241-1543 (Herr Jäkel).
Eine Auslegung in weiteren Kommunen und Städten erfolgt nicht.
Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist, zugestellt.
Für Fragen zum Flurbereinigungsplan stehen wir Ihnen während des Anhörungstermins gern zur Verfügung. Zudem steht ein Vertreter des Vorstandes für Auskünfte zum Flurbereinigungsplan nach telefonischer Terminvereinbarung im Vermessungsamt zur Verfügung.
Im Verfahrensgebiet wurden Vermessungsarbeiten auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen durchgeführt.
Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen der Grenzpunkte der Gebietsgrenze werden mit dem Flurbereinigungsplan bekannt gegeben.
Die entsprechenden Neuordnungsrisse liegen mit dem Flurbereinigungsplan mit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Auf Wunsch und nach Terminvereinbarung mit dem Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden kann die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert werden.
Auf § 134 Abs. 1 FlurbG wird hingewiesen. In diesem heißt es:
„Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem
Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist; …“
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin (§ 59 FlurbG i.V.m. § 10 AGFlurbG) Widerspruch erhoben werden.
| Der Widerspruch ist schriftlich bei der | ||
| Teilnehmergemeinschaft Hagenest | oder | Landratsamt Landkreis Leipzig |
| beim Landratsamt Landkreis Leipzig |
| Stauffenbergstraße 4 |
| Stauffenbergstraße 4 |
| 04552 Borna |
| 04552 Borna | ||
| oder zur Niederschrift bei der | ||
| Teilnehmergemeinschaft Hagenest | ||
| beim Landratsamt Landkreis Leipzig | ||
| Vermessungsamt | ||
| Leipziger Straße 67 | ||
| 04552 Borna | ||
| sowie beim | ||
| Landratsamt Landkreis Leipzig | oder | Landratsamt Landkreis Leipzig |
| Stauffenbergstraße 4 |
| Vermessungsamt |
| 04552 Borna |
| Sachgebiet Ländliche Neuordnung |
|
| Leipziger Straße 67 |
|
| 04552 Borna |
oder in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Möglichkeit zur Übermittlung einer elektronisch signierten Erklärung mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2d VwVfG) besteht nicht.
Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt.
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Verfahrens der Ländlichen Neuordnung können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden:
www.laendlicher-raum.sachsen.de/datenschutz-in-verfahren-der-landlichen-neuordnung 9248.html
Darüber hinaus sind die Informationen auch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna, Telefon 03433 241-1502, Vermessungsamt@lk-l.de, erhältlich.