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Gemeindebote - Amtsblatt der Gemeinde Neukieritzsch mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der 5. Sitzung des Gemeinderates vom 26.05.2026

Beschlussnummer: GR/066-2026

Der Gemeinderat beschließt:

1.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.1 „Südliche Industrie- und Gewerbeflächen / VEAG-BGH“ wird unter Einbeziehung der Flurstücke 1/153 (Teilfläche), 1/154, 1/155 und 1/156 der Gemarkung Lippendorf (grüne markierte Fläche) geändert (Siehe Anlage 1).

2.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.1 umfasst mit Stand vom 04/2026 eine Gesamtfläche von ca. 48,9 ha und schließt folgende Flurstücke der Gemarkungen Lippendorf und Medewitzsch ein:

Gemarkung Medewitzsch:

1/5, 1/15, 1/28, 1/38, 1/46, 1/49, 1/51, 1/52, 1/53, 1/54, 1/55, 1/56, 1/57, 1/58, 1/59 und 190/1,

Gemarkung Lippendorf:

14/6, 14/7, 14/8, 1/10, 1/34, 1/36, 1/40, 1/153 (Teilfläche), 1/154, 1/155, 1/156, 1/157, 1/158, 1/159, 1/160, 1/161, 1/162, 1/163, 1/165, 1/166, 1/167 und 1/168

3.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.1 mit geändertem Geltungsbereich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (inkl. Anlagen und Umweltbericht), jeweils in der Fassung vom 04/2026, wurde dem Gemeinderat vorgestellt und erläutert.

4.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.1 mit geändertem Geltungsbereich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 04/2026 wird beschlossen. Die Begründung (inkl. Anlagen und Umweltbericht) in der Fassung vom 04/2026 wird gebilligt.

5.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.1 mit geändertem Geltungsbereich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (inkl. Anlagen und Umweltbericht) in der Fassung vom04/2026 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Planungsunterlagen werden während des Auslegungszeitraumes im Internetportal der Gemeinde Neukieritzsch unter https://www.neukieritzsch.de/oeffentliche-bekanntmachungen und auf der Internetseite des Zentralen Landesportals Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de über das zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen eingestellt.

6.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5.1 „Südliche Industrie- und Gewerbeflächen / VEAG-BGH“ mit geändertem Geltungsbereich ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

10 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 — 

Beschlussnummer: GR/063-2026

Der Gemeinderat beschließt, den Zuschlag für die Landschaftsbau- und Tiefbauarbeiten für das Bauvorhaben „Umgestaltung der Außenanlagen Grundschule Neukieritzsch“ an die Firma Muldentaler Bauunion GmbH aus Lossatal für die Vergabesumme von 558.877,97 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis  

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

11 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 — 

Beschlussnummer: GR/065-2026

Der Gemeinderat beschließt, die Planungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, Objektplanung, Fachdisziplin Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 34

HOAI zur Beantragung von Fördermitteln für den Neubau der Kita Lobstädter Würmchen am Standort Görnitzer Straße 1 in Lobstädt [Änderungsantrag] an das Büro BEIER.STEINER ARCHITEKTEN UND INGENIEURE aus Borna l Mittweida zu einem vorläufigen Gesamtbetrag von 83.590,47 EUR netto zu vergeben.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Projektorganisation.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

11 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 — 

Beschlussnummer: GR/064-2026

Der Gemeinderat beschließt, die Planungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, Objektplanung, Fachdisziplin Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI für die Sanierung des Gemeindeamtes mit dem Ziel einer umfassenden Modernisierung an das Büro BEIER.STEINER ARCHITEKTEN UND INGENIEURE aus Borna l Mittweida zu einem vorläufigen Gesamtbetrag von 163.129,33 EUR netto zu vergeben.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Projektorganisation.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

11 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 — 

Beschlussnummer: GR/062-2026

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes der Stadt Rötha, 'Bebauungsplan Oelzschau, Straße der Feuerwehr' - in der Fassung vom 16.04.2024 – hat die Gemeinde Neukieritzsch keine Bedenken gegen die Planung oder macht eigene Belange geltend

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

11 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 — 

Beschlussnummer: GR/060-2026

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Entwicklungsgebiet Lobstädter Straße/Abtsdorfer Straße – Teilbereich 1 – Neubau großflächiger Einzelhandel“ der Stadt Borna macht die Gemeinde Neukieritzsch keine Bedenken geltend.

Die Gemeinde Neukieritzsch möchte ebenfalls einen Einzelhandelsstandort schaffen, um eine Eigenentwicklung als Kommune vorzunehmen. Ein Konkurrenzgeschehen soll selbstverständlich nicht entstehen.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

11 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 — 

Beschlussnummer: GR/056-2026

Der Gemeinderat beschließt, die Aufhebung des Beschluss GR/042-2024 vom 23. April 2024 zum Abriss des Wohnhauses, Neue Straße 4, Flst. 335/e, Gem. Lobstädt unter der Voraussetzung der Bereitstellung von Fördermitteln.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

11 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 — 

Beschlussnummer: GR/068-2026

Der Gemeinderat beschließt den Abriss des Wohnhauses, Neue Straße 4, Flst.-Nr. 335/e, Gemarkung Lobstädt.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

11 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 — 

Beschlussnummer: GR/042-2026

Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahme zur Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

11 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

-

 — 

Beschlussnummer: GR/067-2026

Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zur Unterzeichnung des Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr.1 EEG 2023 für den Windpark Breunsdorf 1 zwischen Windpark Breunsdorf 1 GmbH und der Gemeinde Neukieritzsch zu ermächtigen.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

11 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 — 

Beschlussnummer: GR/057-2026

Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ vom 16.12.2014.

Die Beiträge für die Krippe werden von 22 % auf 20 % gesenkt.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

11 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 — 

Beschlussnummer: GR/059-2026

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des § 88b der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2026 zu verzichten.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

11 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 — 

Beschlussnummer: GR/061-2026

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss eines Leasingvertrages über einen PKW

Fabrikat: Opel Frontera Hybrid 81kW

Laufzeit: 48 Monate

Das Autohaus Heuter in Borna unterbreitete im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach VOL/A das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von Brutto 302,75 €.

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Leasingvertrag gemäß Angebot zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

11 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Anlagen der Beschlüsse sind im Gemeindeamt einsehbar.

 

 

Thomas Meckel
Bürgermeister