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Gemeindebote - Amtsblatt der Gemeinde Neukieritzsch mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2026
Nichtamtlicher Teil
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Einschulung 2027

(Geburten vom 01.07.2020 bis 30.06.2021)

 

 

Sehr geehrte Eltern der werdenden Schulanfänger,

am 02.09., 07.09. und 10.09.2026 findet am Schulplatz 2 die Schulanmeldung für die neuen Schulanfänger 2025 der Grundschule Neukieritzsch statt. Bitte setzen Sie sich vorab zur Terminvereinbarung telefonisch mit uns in Verbindung. Unser Sekretariat erreichen Sie Montag bis Donnerstag 7:30 bis 15:00 Uhr sowie Freitag bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 034342 51348.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung eine Kopie der Geburtsurkunde, den Impfausweis Ihres Kindes sowie ggf. eine Sorgerechtserklärung mit.

Zur Anmeldung werden folgende Daten aufgenommen:

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Name und Vorname der Eltern des Kindes

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Anschrift der Eltern und des Kindes

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Sorgerechtsklärung (bei alleinigem Sorgerecht ist eine Negativbescheinigung erforderlich)

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Geburtsort und -datum des Kindes

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Geschlecht des Kindes

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Telefonnummern und Notfalladresse

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Staatsangehörigkeit des Kindes (mit Einwilligung der Eltern)

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Religionszugehörigkeit des Kindes

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Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind (mit Einwilligung der Eltern)

-

ob im Jahr der Schulaufnahme ein Kindergarten besucht wird

Steht die elterliche Sorge beiden Elternteilen zu, ist darauf zu achten, dass die Anmeldeunterlagen von beiden Elternteilen unterschrieben werden müssen. Kann nur ein Elternteil die Schulanmeldung persönlich vornehmen, ist zwingend eine schriftliche, unterzeichnete Vollmacht sowie eine Ausweiskopie des verhinderten Elternteils vorzulegen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

A. Brückner
Schulleiterin
& das Team der Grundschule Neukieritzsch

 

Neu

Erstmals steht Ihnen in diesem Jahr auch die digitale Schulanmeldung zur Verfügung:

Sie können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an unserer Grundschule anmelden:

https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung

Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:

Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,

die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,

es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,

es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,

für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.

Statt durch Vorlage der Geburtsurkunde wird die Identität des Kindes und der Eltern bei der digitalen Anmeldung durch einen Datenabgleich mit dem Sächsischen Melderegister festgestellt.

Hinweis: Diese Aufgabe muss von beiden Sorgeberechtigten gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.

Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.

Bei Rückfragen dazu können Sie sich gern an uns oder per E-Mail an

digitale-schulanmeldung@lasub.smk.sachsen.de

wenden.