Beschlussnummer: GR/065-2023
Der Gemeinderat Neukieritzsch beschließt per Grundsatzbeschluss, der Planung und Realisierung des Vorhabens „Green-Power-Park“ auf Flächen des Gemeindegebietes Neukieritzsch/ OT Lobstädt und Großzössen durch den Vorhabenträger Green Power Park Lobstädt GmbH i.G. seine Zustimmung auszusprechen.
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 14 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/066-2023
Der Gemeinderat Neukieritzsch beschließt per Grundsatzbeschluss, der Planung und Realisierung des Vorhabens „Energiepark Kleinzössen“ auf Flächen des Gemeindegebietes Neukieritzsch durch den Vorhabenträger Energiepark Kleinzössen GmbH i.G. seine Zustimmung auszusprechen.
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 14 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/068-2023
Der Gemeinderat nimmt im Zusammenhang der Beteiligung nach § 20 Abs. 3 Satz 2 des SächsLPIG Stellung zur vorliegenden Anfrage des Landratsamtes.
Danach wird die Gemeinde aufgefordert, zum Planungsstand Stellung zu nehmen. Dem Vermessungsamt liegt ein Antrag zur Offenlegung von Adressdaten zum Zwecke der Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens vor. Das Zielabweichungsverfahren soll die Nutzung der angefragten Flurstücke für Windenergieanlagen ermöglichen.
Die auf beigefügter Liste aufgeführten Flurstücke, welche das Gemeindegebiet Neukieritzsch betreffen, befinden sich nicht im Umgriff von städteplanerischen Satzungen, welche sich in Aufstellung befinden. Alle benannten Flurstücke im Gemeindegebiet Neukieritzsch sind nicht in Gemeindeeigentum.
Die Flurstücke Flst. 330/8 + 332 + 333/1 der Gemarkungen Kahnsdorf befinden sich innerhalb des Umgriffes des rechtskräftigen B-Planes „Energiepark Witznitz“ (Solarpark!).
Die Gemeinde und der Vorhabenträger beabsichtigen aktuell keine Änderung des B-Planes.
Die Flurstücke der
- Gem. Kieritzsch, Flst. 233/12
- Gem. Kieritzsch, Flst. 417/2
- Gem. Kieritzsch, Flst. 435/5
- Gem. Lippendorf, Flst. 1/151
- Gem. Lippendorf, Flst. 1/152
befinden sich auf dem Gelände der Kippe Lippendorf. Städtebauliche Entwicklungsabsichten der Gemeinde oder Eigentümer bestehen aktuell nicht.
Es bleibt darauf hinzuweisen, dass der Baugrund als Kippenboden, verbunden mit regelmäßiger Neigung zur Selbstentzündung für eine Bebauung ungeeignet erscheint.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Gemeinde Neukieritzsch zum aktuellen Zeitpunkt keine städtebaulichen Planungsabsichten für die angefragten Flurstücke hegt.
Die Gemeinde Neukieritzsch ist im Falle der Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens sowie gemäß §20 des Landesplanungsgesetzes am Verfahren zu beteiligen.
Diese Stellungnahme ersetzt die Beteiligung der Gemeinde am Verfahren nicht.
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 14 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 5 |
| Stimmenthaltungen: | 5 |