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Gemeindebote - Amtsblatt der Gemeinde Neukieritzsch mit den Ortsteilen
Ausgabe 7/2023
Nichtamtlicher Teil
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Schulanmeldung für die Einschulung 2024

Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig und müssen zu diesem Termin angemeldet werden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können in der Schule angemeldet werden. Auch Rücksteller aus dem letzten Jahr!

Die Schulanmeldung für die Grundschule Lobstädt findet am 31.08.2023 und am 05.09.2023 statt.

Bitte tragen Sie sich in die Terminliste in den Kindertageseinrichtungen in Lobstädt und Großzössen ein!

Sollte Ihr Kind o.g. Einrichtungen nicht besuchen, vereinbaren Sie bitte telefonisch (03433/912031) einen Termin mit der Grundschule.

Diese Aufgabe muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben.

Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes

Bei der Anmeldung werden folgende Daten aufgenommen:

  • Name und Vorname der Eltern und des Kindes

  • Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
  • Geschlecht des Kindes
  • Anschrift der Eltern und des Kindes
  • Telefonnummer, Notfalladresse
  • Staatsangehörigkeit des Kindes (mit Einwilligung der Eltern)
  • Religionszugehörigkeit des Kindes
  • Wahlschulfach Religion oder Ethik
  • Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind (mit Einwilligung der Eltern)
  • ob im Jahr vor der Schulaufnahme ein Kindergarten besucht wird
  • Nachweis Masernschutzimpfung

Die Schulaufnahmeuntersuchung durch den Kinder- und Jugendarzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist verpflichtend.

Die Termine erhalten Sie von der Grundschule oder vom Gesundheitsamt.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Viola Schwingel
Schulleiterin