Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 24.06.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Beschluss Nr. GR/076-2025
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| im Ergebnishaushalt mit dem |
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| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 25.885.900 € |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 56.102.400 € |
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| Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -30.216.500 € |
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| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 5.424.700 € |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 566.100 € |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 4.858.600 € |
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| - | Gesamtergebnis auf | -25.357.900 € |
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| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 0 € |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0 € |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 0 € |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 0 € |
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| - | veranschlagten Gesamtergebnis auf | -25.357.900 € |
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| im Finanzhaushalt mit dem |
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| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 25.783.650 € |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 53.465.600 € |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -27.681.950 € |
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| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.422.400 € |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.947.500 € |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.474.900 € |
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| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -26.207.050 € |
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| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 268.900 € |
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| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -268.900 € |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -32.332.050 € |
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| festgesetzt. |
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| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf | 0 € |
| festgesetzt. |
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| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf | 0 € |
| festgesetzt. |
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| Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf | 10.693.120 € |
| festgesetzt. | |
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Die Hebesätze wurden in der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2024 in der Hebesatzsatzung ab 01.01.2025 wie folgt festgesetzt: | ||
| - | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 330 v.H. |
| - | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. |
| - | für die baureifen Grundstücke (Grundsteuer C) auf | 0 |
| - | für die Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen (Grundsteuer D) | 0 |
| - | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. |
Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses Nr. GR/076-2025 des Gemeinderates Neukieritzsch vom 24.06.2025 zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wurde durch das Landratsamt des Landkreises Leipzig mit Bescheid vom 04.08.2025 bestätigt.
Auf der Grundlage des § 76 Abs. 3 SächsGemO ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu geben und der Haushaltsplan für die Dauer von mindestens einer Woche öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes erfolgt ab 25.08.2025 auf der Homepage der Gemeinde Neukieritzsch unter www.neukieritzsch.de.
Neukieritzsch, den 05.08.2025