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Gemeindebote - Amtsblatt der Gemeinde Neukieritzsch mit den Ortsteilen
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl Lobstädt/ Großzössen/Kahnsdorf 09.06.2024

Gemeinde Neukieritzsch

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl Lobstädt/ Großzössen/Kahnsdorf 09.06.2024

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 das Wahlergebnis in den Ortschaften Lobstädt/ Großzössen/Kahnsdorf ermittelt und festgestellt.

1. Zahl der Wahlberechtigten

1988

2. Zahl der Wählerinnen und Wähler

1387

3. Zahl der ungültigen Stimmzettel

71

4. Zahl der gültigen Stimmzettel

1316

5. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen

3753

6. Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerberinnen und Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen:

7. Es bleiben keine Sitze unbesetzt.

Gegen die Wahl kann gemäß § 24 Absatz 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes Einspruch erhoben werden. Jeder Wahlberechtigte, jede Bewerberin, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4 in 04552 Borna erheben. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Neukieritzsch, den 19.06.2024

Thomas Meckel
Bürgermeister