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Gemeindebote - Amtsblatt der Gemeinde Neukieritzsch mit den Ortsteilen
Ausgabe 9/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der 7. Sitzung des Gemeinderates vom 25.08.2026

Beschlussnummer: GR/079-2026

Der Gemeinderat beschließt, das Strukturentwicklungskonzept (StrEK) als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Neukieritzsch.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

13 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Beschlussnummer: GR/080-2026

Der Gemeinderat beschließt, den Verkauf des Flurstücks 1175/2 in Lobstädt an den derzeitigen Nutzer zu verkaufen. Das Flurstück hat eine Größe von 22 m² und wird zum Bodenrichtwert von 50,-€/ m² verkauft.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

13 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Beschlussnummer: GR/081-2026

Der Gemeinderat beschließt, das unbebaute Grundstück mit einer Größe von 540 m², mit Flurstücks Nummer 415 der Gemarkung Lobstädt zum Preis von 51.255 € zu verkaufen.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

12 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Beschlussnummer: GR/085-2026

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Ergänzungssatzung Kahnsdorf "Pürstener Straße" Gemeinde Neukieritzsch, OT Kahnsdorf, Gem. Pürsten – bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 grünordnerischen Festsetzungen und der Satzung mit Begründung vom Juli 2026.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung mit der Begründung ist gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) öffentlich auszulegen.

Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.

Ort und Dauer der Auslegung ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Allgemeine Rechtsgrundlage sind § 10 Abs. 3 und § 34 Abs. 6 BauGB.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

13 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Beschlussnummer: GR/069-2026

Der Gemeinderat stellt gem. § 31 Abs. 1 SächsGemO das Ausscheiden der Gemeinderätin Katja Daniela Stumpf aus dem Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch fest.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

13 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Beschlussnummer: GR/078-2026

Der Gemeinderat beschließt die Annahme folgender Spenden:

Datum

Name des Spenders

Zweck

Betrag in Euro

24.06.2026

Kulturverein Neukieritzsch e.V.

Spende für Schulchor

300,00

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

13 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Beschlussnummer: GR/083-2026

Der Gemeinderat stimmt nachfolgend genannten überplanmäßigen Aufwendungen zu:

Kostenstelle:

11.16.02.00 Bauhof/425100 Aufwendungen Fahrzeuge

Budget:

004

Ansatz bisher:  —  75.000 Euro

Ansatz neu:  —  115.000 Euro

Üperplanm. Ausgabe:  —  40.000 Euro

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

13 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Beschlussnummer: GR/084-2026

Der Gemeinderat stimmt nachfolgend genannten außerplanmäßigen Aufwendungen zu:

Im Zuge der Baumaßnahme Hortumbau entstehen zusätzliche Kosten, welche vorher nicht geplant waren. Diese Kosten können nicht direkt der Baumaßnahme zugeordnet werden, sondern betreffen die allgemeine Gebäudeunterhaltung.

Kostenstelle:

21.11.01.02 Grundschule Lobstädt/421100 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen

Budget:

028

Apl. Aufwendungen:

257.000,00 €

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

13 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Beschlussnummer: GR/087-2026

Der Gemeinderat stimmt nachfolgend genannten außerplanmäßigen Aufwendungen zu:

Mit dem Beschluss GR/068-2026 vom 26. Mai 2026 wurde der Grundsatzbeschluss zum Abriss des Wohnhauses, Neue Straße 4 in Lobstädt beschlossen.

Die Kosten im Zusammenhang mit dem Abriss wurden nicht im Haushalt 2026 eingeplant und sind als außerplanmäßige Ausgabe zu beschließen.

Kostenstelle:

11.13.05.01 Gemeindeobjekte

421100 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen

Budget:

028

Apl. Aufwendungen:

60.500,00 €

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16 und der Bürgermeister

davon anwesend:

13 und der Bürgermeister

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Die Anlagen der Beschlüsse sind unter vorheriger Anmeldung im Gemeindeamt einsehbar.

 

 

Thomas Meckel
Bürgermeister