Titel Logo
Spreeauen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Malschwitz
Ausgabe 1/2023
Feuerwehr
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Malschwitz

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Gemäß § 12 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Malschwitz vom 10.12.2019 sind aller 5 Jahre der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter zu wählen.

Wahlvorschläge für die Besetzung der Funktionen des Gemeindewehrleiters und seines Stellvertreters sind bis zum 3. Februar 2023; 10:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Malschwitz, Hauptamt, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz, schriftlich einzureichen.

Gewählt werden kann nur, wer der aktiven Abteilung der Feuerwehr angehört, zum Zeitpunkt der Wahl über die für diese Funktion erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Malschwitz (außer Jugendfeuerwehr).

Die Wahl findet während der Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr Malschwitz am 10. März 2023 ab 19:00 Uhr im Budissa-Sportzentrum Kleinbautzen statt.

Malschwitz, den 4. Januar 2023

M. Seidel
Bürgermeister