Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Bei Änderungen der Hebesätze, der Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) oder bei Eigentumswechsel werden Grundsteuer-bescheide erlassen.
Die Grundsteueranmeldungen gelten unverändert weiter. Auf die Verpflichtung der Abgabe einer Grundsteueranmeldung im Falle einer Änderung hinsichtlich der Wohn- oder Nutzfläche oder der Beschaffenheit des Gebäudes wird ausdrücklich hingewiesen.
Diese Steuerfestsetzung hat mit Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Malschwitz, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Die Einlegung eines Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlung der Grundsteuer.
Malschwitz, den 02.01.2024