Gemäß § 6 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Malschwitz wird der Gemeindejugendfeuerwehrwart vom Gemeindewehrleiter auf Empfehlung des Gemeindefeuerwehrausschusses berufen.
Vorschläge für die Berufung des Gemeindejugendfeuerwehrwartes sind bis zum 23.02.2024, bei der Gemeindeverwaltung Malschwitz, Hauptamt, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz schriftlich einzureichen.
Berufen werden kann nur, wer der aktiven Abteilung der Feuerwehr angehört, über die für diese Funktion erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen, insbesondere im Umgang mit Jugendlichen erfüllt.
Malschwitz, den 19.12.2023