Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Bei Änderungen der Hebesätze, der Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) oder bei Eigentumswechsel werden Grundsteuerbescheide erlassen.
Diese Steuerfestsetzung hat mit Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Malschwitz, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Die Einlegung eines Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlung der Grundsteuer.
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Malschwitz, den 09.01.2026
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir müssen Ihnen mitteilen, dass das Finanzamt Bautzen auf den Stichtag 1. Januar 2026 noch keine Festsetzung von Grundsteuermessbeträgen vornehmen kann.
Das heißt, dass aktuell noch keine
| • | Neuveranlagungen des Grundsteuermessbetrags infolge einer Zurechnungsfortschreibung |
| • | Aufhebung des Grundsteuermessbetrages infolge einer Aufhebung des Grundsteuerwerts wegen Wegfalls der wirtschaftlichen Einheit bzw. wegen Eintritts einer vollständigen Steuerbefreiung |
möglich sind.
An der Bereitstellung der entsprechenden IT-Unterstützung wird mit Hochdruck gearbeitet. Selbst wenn die benötigten Programme demnächst zur Verfügung stehen werden, können viele der beschriebenen Fälle nicht mehr rechtzeitig vor der ersten Fälligkeit der Grundsteuer am
15. Februar 2026 bearbeitet werden. Das kann insbesondere dazu führen, dass bisherige Eigentümer, die ab dem 1. Januar 2026 eigentlich nicht mehr steuerpflichtig sind, weiterhin zur Grundsteuer herangezogen werden.