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Spreeauen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Malschwitz
Ausgabe 10/2025
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Drei Gemeinden gehen gemeinsame Wege: Kooperation zur Kommunalen Wärmeplanung beschlossen

Die Bürgermeister der Gemeinden Radibor, Großdubrau und Malschwitz haben einen wichtigen Schritt für die zukünftige Energieversorgung in der Region getan: Sie unterzeichneten einen Kooperationsvertrag zur gemeinsamen Kommunalen Wärmeplanung (KWP).

Hintergrund der Zusammenarbeit

Seit dem 1. Januar 2024 gilt bundesweit das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das die Erstellung von Wärmeplänen vorschreibt. Ziel ist es, Wege zu einer klimafreundlichen, sicheren und bezahlbaren Wärmeversorgung aufzuzeigen. In Sachsen wurde hierfür am 17. Juni 2025 die Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) erlassen, die die Kommunen als verantwortliche Stellen festlegt.

Besonders kleinere Gemeinden sollen durch die sogenannte „Konvoi-Regelung“ unterstützt werden: Sie können die Wärmeplanung gemeinsam durchführen und so Kosten sparen, Synergieeffekte nutzen und voneinander profitieren.

Ziele der Kooperation

Mit der interkommunalen Zusammenarbeit wollen die drei Gemeinden:

ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Wärmeplanung nachkommen,

Kosten senken, indem Arbeitsschritte aufgeteilt und Ergebnisse gemeinsam genutzt werden,

Projekte identifizieren, die auch gemeindeübergreifend umgesetzt werden können,

Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen wichtige Informationen für künftige Investitionen in eine kosteneffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung bereitstellen.

Die Kooperation knüpft an die bewährte Zusammenarbeit im Grundzentralen Verbund „Oberlausitzer Heideland / hornjołužiska holanska krajina“ an.

Organisation und nächste Schritte

Die Gemeinde Radibor übernimmt die Koordination des Gesamtvorhabens und ist zentraler Ansprechpartner. Gemeinsam mit Großdubrau wird sie zudem das Vergabeverfahren für einen externen Dienstleister vorbereiten und das Projektmanagement verantworten.

Die eigentliche Wärmeplanung – von der Bestands- und Potenzialanalyse über die Entwicklung eines Zielszenarios bis hin zur Umsetzungsstrategie – wird in enger Abstimmung gemeinsam erarbeitet. Die Abrechnung der Leistungen des externen Dienstleisters erfolgt dabei für jede Gemeinde separat.

Ein Verzicht auf interne Kostenverrechnungen zwischen den Gemeinden soll die Zusammenarbeit unbürokratisch gestalten – ein Prinzip, das sich bereits bei anderen Projekten im Rahmen des GZV bewährt hat.