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Spreeauen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Malschwitz
Ausgabe 10/2026
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Verkauf des Flurstücks 48, Gemarkung Briesing

Die Gemeinde Malschwitz wurde durch das Landratsamt Bautzen gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB zur Verwalterin des Flurstücks 48 der Gemarkung Briesing bestellt.

Das Grundstück hat eine Fläche von 220 m².

Im Grundbuch sind derzeit folgende Belastungen eingetragen:

  • in Abteilung III, lfd. Nr. 1, eine Reichsmarkhypothek in Höhe von 1.000 Reichsmark. Der entsprechende Wert beläuft sich nach heutiger Umrechnung auf etwa 50,00 Euro.
  • in Abteilung II ein Wohnrecht, welches ebenfalls im Zuge des Verkaufs gelöscht werden muss.

Die Gemeinde Malschwitz beabsichtigt, das Flurstück 48 der Gemarkung Briesing gegen Höchstgebot zu veräußern.

Der derzeitige Bodenrichtwert beträgt 15,00 Euro/m². Dieser Wert wird als Mindestgebot festgesetzt. Bei einer Grundstücksfläche von 220 m² ergibt sich somit ein Mindestkaufpreis von 3.300,00 Euro.

Der Käufer trägt sämtliche mit dem Kauf und der Eigentumsumschreibung verbundenen Kosten, insbesondere die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Kosten für die Ablösung der eingetragenen Reichsmarkhypothek und die Löschung des Wohnrechtes.

Gebote sind bis zum 1. November 2026 schriftlich in einem verschlossenen Briefumschlag bei der

Gemeindeverwaltung Malschwitz

Dorfplatz 26

02694 Malschwitz

einzureichen.

Der Briefumschlag ist deutlich mit dem Vermerk

„Gebot Flurstück Briesing“

zu kennzeichnen.

Das Gebot muss den angebotenen Kaufpreis in Euro enthalten. Der Zuschlag erfolgt grundsätzlich auf das höchste eingegangene Gebot. Die Gemeinde Malschwitz behält sich vor, von einem Verkauf abzusehen.

Für Rückfragen steht Ihnen Bürgermeister Matthias Seidel unter der Telefonnummer 035932 377 12 oder per E-Mail unter buergermeister@malschwitz.de zur Verfügung.