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Spreeauen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Malschwitz
Ausgabe 2/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf Bebauungsplan "Gewerbegebiet Bahnhof Guttau"

Der Gemeinderat der Gemeinde Malschwitz hat in der öffentlichen Sitzung am 31.05.2022 den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Bahnhof Guttau" zur Aufstellung beschlossen. Das Gewerbegebiet Guttau soll auf dem Gelände des ehemaligen Bahnhofes erweitert werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Bahnhof Guttau", mit Stand vom 02.12.2022, findet im Zeitraum vom 23.01.2023 bis 24.02.2023 statt.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfs zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Bahnhof Guttau", mit Stand vom 02.12.2022, sind auf der Internetseite der Gemeinde Malschwitz (https://www.malschwitz.de/) und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Vorentwurf während der Dienstzeiten

Montag bis Freitag

8.00 – 12.00 Uhr sowie

Montag, Mittwoch, Donnerstag:

14.00 – 16.00 Uhr

Dienstag:

14.00 – 18.00 Uhr

oder nach vorheriger Terminabsprache mit der Gemeindeverwaltung (Tel.: 035932 37728 oder per E-Mail an infrastrukturamt@malschwitz.de) in der Gemeindeverwaltung Malschwitz, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz einzusehen.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan Vorentwurf "Gewerbegebiet Bahnhof Guttau", mit Stand vom 02.12.2022, können bis einschließlich 24.02.2023 schriftlich, per E-Mail an infrastrukturamt@malschwitz.de oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Malschwitz abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Malschwitz, 09.01.2023

Matthias Seidel
Bürgermeister (Dienstsiegel)