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Spreeauen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Malschwitz
Ausgabe 2/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Flurneuordnung_Kleindubrau_Bekanntmachung - oeff

Bodenordnungsverfahren Kleindubrau (Flächentausch)

Gemeinde Großdubrau

Verfahrenskennzahl 250739

Geschäftszeichen:

62.4-780.4322:250739<20.300

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG UND LADUNG

vom 20.01.2023

Die Flurneuordnungsbehörde des Landratsamtes Bautzen hat die Wertermittlung der Grundstücke des Verfahrensgebietes vorgenommen.

Den Beteiligten werden die Ergebnisse der Wertermittlung schriftlich bekannt gegeben. Dies erfolgt durch Übersendung des Informationsheftes zur Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren sowie eines Auszuges aus den Wertermittlungsergebnissen und der Wertermittlungskarte.

Auf Wunsch werden den Teilnehmern die Ergebnisse der Wertermittlung durch die Flurneuordnungsbehörde erläutert. Dazu besteht die Möglichkeit, im Zeitraum vom 13.02.2023 bis 17.02.2023 einen individuellen Termin bei der Flurneuordnungsbehörde zu vereinbaren. Eine telefonische Voranmeldung unter 03591 5251 62422 ist unbedingt erforderlich.

Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung werden im Anschluss an die Erläuterungen, beginnend ab dem 20.02.2023, vier Wochen lang zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Gemeindeverwaltung Großdubrau, Bauamt, Ernst-Thälmann-Straße 9, 02694 Großdubrau und der Gemeindeverwaltung Malschwitz, Infrastrukturamt, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz, zu den allgemeinen Öffnungszeiten ausgelegt.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit und informieren Sie sich durch Einsichtnahme in die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können Sie während der Zeit der Auslegung (vom 20.02.2023 bis 20.03.2023) beim Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Sachgebiet Flurneuordnung (Flurneuordnungsbehörde), Macherstraße 55, 01917 Kamenz schriftlich vorbringen (Bitte das Geschäftszeichen 62.4-780.4322:250739<20.400 angeben).

Die Flurneuordnungsbehörde wird die Ergebnisse der Wertermittlung nach Behebung begründeter Einwendungen feststellen. Der Feststellungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht.

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren / Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/datenschutz-in-verfahren-der-landlichen-neuordnung-9248.html.

Alternativ sind die Informationen auch bei der oberen Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Bautzen unter Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Sachgebiet Flurneuordnung, Obere Flurbereinigungsbehörde, Macherstraße 55 in 01917 Kamenz erhältlich.

gez. Uwe Schindler
Hauptsachbearbeiter
Sachgebiet Flurneuordnung