Am 15. Februar ist die 1. Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Hundesteuer für das Jahr 2024 fällig. Wir bitten alle Steuerzahler, die nicht am Einzugsermächtigungsverfahren teilnehmen, um termingerechte Überweisung. Bei verspäteter Zahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben.