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Spreeauen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Malschwitz
Ausgabe 2/2026
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Allgemeinverfügung zur Stallpflicht ab 15. Januar 2026

Das Landratsamt Bautzen hat aufgrund eines bestätigten Falls der Geflügelpest im nur wenige Kilometer entfernten Hohendubrau (Landkreis Görlitz) eine Allgemeinverfügung zur Stallpflicht erlassen. Diese gilt ab dem 15.01.2026 und betrifft auch die Gemeinde Malschwitz sowie die Stadt Weißenberg.

Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Tiere bis auf Weiteres im Stall oder in geeigneten, nach oben gesicherten Einrichtungen zu halten. Die Stallpflicht gilt nicht nur für Hühner, Enten, Gänse und Puten, sondern ausdrücklich auch für Wachteln.

Ziel der Maßnahme ist es, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern und eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden.

Darüber hinaus hat das Landratsamt Bautzen Geflügelausstellungen sowie Geflügelmärkte untersagt.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Gemeinde Malschwitz einsehbar. Weiterführende Informationen zur aktuellen Lage und zu den Schutzmaßnahmen stellt zudem der Landkreis Bautzen auf seiner Internetseite zur Verfügung.

Die Gemeinde bittet alle Geflügelhalter um Beachtung der Anordnung und um konsequente Umsetzung der Schutzmaßnahmen.