Die Gemeinde Malschwitz hat am 25. und 26.01.2023 folgende straßenrechtliche Allgemeinverfügungen erlassen:
| 1. | Löschung des Bestandsblattes zum öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 01 „Kirchweg - Niedergurig“ ÖFW 01 MAL |
| 2. | Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 03 „Obere Brießnitzer Straße“ ÖFW 03 MAL |
Die Eintragungs- und Teileinziehungsverfügung mit den dazugehörigen Anlagen liegen ab dem 03.03.2023 für die Dauer von zwei Wochen in der Gemeindeverwaltung Malschwitz, 02694 Malschwitz, Dorfplatz 26 zur Einsicht aus. Sie werden zur gleichen Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Malschwitz eingestellt.
Die Verfügungen gelten mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Verfügungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Malschwitz, 02694 Malschwitz, Dorfplatz 26, einzulegen.
Malschwitz, 15.02.2023