Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 werden in der Gemeinde Malschwitz Schöffen gesucht. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mitwirken.
Ihre Stimme hat bei Beratungen und Abstimmungen über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Durch die Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil. Sie sollen ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen. Die Strafjustiz bleibt im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt und Urteile können breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden.
Interessierte Personen, die
| - | in der Gemeinde Malschwitz leben, |
| - | zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre alt sind, das 70. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet haben, |
| - | nicht in Vermögensverfall geraten sind, |
| - | gesundheitlich zur Ausübung dieses Amtes geeignet sind, |
sind aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Möglichkeit sich in die Vorschlagsliste für Schöffen eintragen zu lassen, besteht bis 31.03.2023 während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Malschwitz, Hauptamt, Dorfplatz 26. Eine Bewerbung ist aber auch schriftlich oder telefonisch unter 035932 37719 möglich.