Bodenordnungsverfahren Malschwitz (Wirtschaftsweg)
Gemeinde Malschwitz
Verfahrenskennzahl 251059
Geschäftszeichen:
62.4-780.4322:251059<40.200
Die Flurneuordnungsbehörde des Landratsamtes Bautzen hat im Bodenordnungsverfahren 251059 – Malschwitz (Wirtschaftsweg) den Bodenordnungsplan aufgestellt, darin sind alle Ergebnisse des Bodenordnungsverfahrens zusammengefasst. Die Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes erfolgt durch diese öffentliche Bekanntmachung. Den Beteiligten wird jeweils 2 Wochen vor dem Anhörungstermin ein Auszug der sie betreffenden Teile des Bodenordnungsplanes zugestellt.
Die Beteiligten des Bodenordnungsverfahrens werden zu einem
Anhörungstermin
am Dienstag, dem 23.04.2024, von 16:00 Uhr bis 16:30 Uhr,
in die Gemeindeverwaltung Malschwitz, Versammlungsraum
Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz
eingeladen. Zum Anhörungstermin erfolgt die Erläuterung des Bodenordnungsplanes. Auf Wunsch werden die den Beteiligten zugestellten Auszüge aus dem Bodenordnungsplan auch einzeln erläutert.
Zur Einsichtnahme in den Bodenordnungsplan werden für die Beteiligten und Nebenbeteiligten folgende Unterlagen ausgelegt:
| Teil 1 | Textteil | |
| Teil 2 | Nachweise und Verzeichnisse | |
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| Namensverzeichnis B (datengeschützt) |
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| Flurbuch (alt) |
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| Flurbuch (neu) |
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| Verzeichnis der angemeldeten Rechte |
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| Verzeichnis der Belastungen im Baulastenverzeichnis |
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| Verzeichnis wasserrechtlicher Entscheidungen |
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| Nachweisungen zu den Ergebnissen der Wertermittlung |
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| Neumessungsunterlagen NOR 1541-248 (Einsichtnahme für Beteiligte und Angrenzer) |
| Teil 3 | Abfindungen der Teilnehmer (beschränkte Einsichtnahme) | |
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| Bestandsblatt (alt) |
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| Bestandsblatt (neu) |
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| Eigentümernachweis |
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| Forderungsnachweis |
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| Abfindungsnachweis |
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| Belastungsnachweis |
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| Geldausgleiche |
| Teil 4 | Karten | |
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| Gebietsübersichtskarte |
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| Bestandskarte (alt) |
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| Abfindungskarte |
Einsicht in die Unterlagen erhält nur, wer eine Berechtigung hierzu nachweisen kann. In die Einzelnachweise des Teils 3 erhält nur Einsicht, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann (beschränkte Einsichtnahme). Einsicht in den Neuordnungsriss erhalten neben den Beteiligten auch die Nebenbeteiligten als Außenangrenzer an das Verfahrensgebiet)
| Ort der Auslegung: | Gemeinde Malschwitz, Infrastrukturamt im EG |
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| Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz |
| Zeitraum der Auslegung | 08.04.2024 bis 08.05.2024 |
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| Dienstag 09:00 - 12:00; 14:00 - 18:00 |
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| Donnerstag 09:00 - 12:00; 14:00 - 16:00 |
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| Freitag 09:00 - 12:00 |
Im Verfahrensgebiet des Bodenordnungsverfahrens wurden Vermessungsarbeiten durchgeführt und die neuen Grenzen festgelegt sowie gegebenenfalls abgemarkt. Teilweise wurden die neuen Grenzen auch in die Verfahrensgebietsgrenze eingebunden, so dass dadurch für die jeweiligen Grenzpunkte auch die außerhalb des Verfahrensgebiets angrenzenden Eigentümer als Nebenbeteiligte des Verfahrens betroffen sind. Die genannten Grenzpunkte wurden den Beteiligten und Nebenbeteiligten bereits zum Termin der Grenzvorweisung in der Örtlichkeit aufgezeigt. Gemäß § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) i. V. m. § 56 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) wird mit dem Bodenordnungsplan auch die Außengrenze des Verfahrensgebiets endgültig festgesetzt. Die Verfahrensgebietsgrenze und die neuen Grenzpunkte sind im Neuordnungsriss nachgewiesen, der mit dem Bodenordnungsplan für die Beteiligten und Nebenbeteiligten zur Einsichtnahme ausliegt.
Datenschutz
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren / Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/datenschutz-in-verfahren-der-landlichen-neuordnung-9248.html.
Alternativ sind die Informationen auch bei der oberen Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Bautzen unter Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Sachgebiet Flurneuordnung, Obere Flurbereinigungsbehörde, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen, erhältlich.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Bodenordnungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder dass mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes versendet wird. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.landkreis-bautzen.de/ekommunikation abrufbar.