Die Gemeinde Malschwitz hat am 19.03.2024 folgende straßenrechtliche Allgemeinverfügungen erlassen:
Die Widmungsverfügungen mit den dazugehörigen Anlagen liegen ab dem 08.04.2024 für die Dauer von zwei Wochen in der Gemeindeverwaltung Malschwitz, 02694 Malschwitz, Dorfplatz 26, während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie werden zur gleichen Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Malschwitz eingestellt.
Die Widmungsverfügungen gelten mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Widmungsverfügungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Malschwitz, 02694 Malschwitz, Dorfplatz 26, einzulegen.
Malschwitz, 19.03.2024