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Spreeauen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Malschwitz
Ausgabe 4/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Malschwitz zur straßenrechtlichen Verfügung im Ortsteil Baruth

Die Gemeinde Malschwitz hat am 19.03.2024 folgende straßenrechtliche Allgemeinverfügungen erlassen:

  1. Widmungsverfügung zur Ortsstraße Nr. 88 „Zum Wasserturm 14 – 22“ im Ortsteil Baruth, verlaufend über Teilflächen der Flurstücke 790/17 und 785/9 der Gemarkung Baruth
  2. Widmungsverfügung zur Ortsstraße Nr. 89 „Cortnitzer Straße – 2. Abschnitt“ im Ortsteil Baruth, verlaufend über eine Teilfläche des Flurstück 821/1 der Gemarkung Baruth

Die Widmungsverfügungen mit den dazugehörigen Anlagen liegen ab dem 08.04.2024 für die Dauer von zwei Wochen in der Gemeindeverwaltung Malschwitz, 02694 Malschwitz, Dorfplatz 26, während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie werden zur gleichen Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Malschwitz eingestellt.

Die Widmungsverfügungen gelten mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Widmungsverfügungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Malschwitz, 02694 Malschwitz, Dorfplatz 26, einzulegen.

Malschwitz, 19.03.2024

Matthias Seidel
Bürgermeister