Die Gemeinde Malschwitz sucht ab Juli 2025 eine Elternzeitvertretung für die Sekretärin des Bürgermeisters.
Die Stelle ist bis zur Rückkehr der Mitarbeiterin aus der Elternzeit befristet, voraussichtlich bis zum 31. August 2026.
| Ihre Aufgabenschwerpunkte sind: | |
| • | Büromanagement (Post- und E-Mail-Bearbeitung, Ablage und Aktenführung, Telefondienst) |
| • | Terminplanung- und Überwachung |
| • | Vor- und Nachbereitung von Besprechungen |
| • | Bewirtung und Betreuung von Gästen, vereinzelt auch außerhalb der Dienstzeit |
| • | interne und externe Korrespondenz |
| • | Sitzungsdienst wahrnehmen |
| • | Erstellen von Präsentationen, Übersichten, Einladungen, Protokollen im Zusammenhang mit Sitzungen |
| Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet: | |
| • | abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann/-frau für Büromanagement oder Fachangestellte/r für Bürokommunikation |
| • | Berufserfahrung in der Tätigkeit als Sekretär/in ist von Vorteil |
| • | hohes Maß an Selbstständigkeit und Engagement |
| • | Verantwortungsbewusstsein, Organisationsvermögen, gute Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Kooperationsfähigkeit |
| • | routinierter Umgang mit dem PC und hohe Rechtschreibsicherheit |
| • | sicherer Umgang mit den MS-Office-Anwendungen (insbesondere Word, Excel, PowerPoint, Outlook) |
| • | Führerschein der Klasse B |
| Dafür bieten wir Ihnen: | |
| • | Beschäftigung in Teilzeit. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. |
| • | Eine leistungsgerechte Vergütung nach TVöD-VKA |
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftige Bewerbung (elektronisch in einem Dokument) richten Sie bitte per
E-Mail oder postalisch bis zum 25. April 2025 an:
Gemeindeverwaltung Malschwitz
Hauptamt/Personalabteilung
Dorfplatz 26
02694 Malschwitz
E-Mail: hauptamt@malschwitz.de
Es wird darauf hingewiesen, dass schriftliche Bewerbungsunterlagen nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgeschickt werden können. Kosten, die im Rahmen des Auswahlverfahrens entstehen, werden nicht übernommen. Verspätet bzw. unvollständig eingehende Bewerbungen können leider keine Berücksichtigung finden.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungs-
unterlagen u.a. an Mitglieder des Gemeinderates/ Verwaltungs- und Technischen
Ausschusses weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Löschung dieser Daten erfolgt grundsätzlich drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen dem entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.
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Malschwitz, den 25. März 2025