Am 30. April ist wieder Hexenbrennen. Der Brauch soll die bösen Geister vertreiben und die schöne Jahreszeit willkommen heißen.
Die Hexenfeuer sind rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung schriftlich zu beantragen. Mit dem Ablagern von Material darf zum Schutz der Brut-, Aufzuchts- oder Zufluchtsstätten von Vögeln und Kleintieren nicht vor dem 16. April begonnen werden. Die Haufen dürfen frühestens am 29.04.2025 aufgeschichtet werden. Es darf nur trockenes Holz sowie Baum- und Strauchverschnitt verbrannt werden. Zu Bäumen, Gebäuden, brennbaren Stoffen, Stromleitungen und Lichtmasten muss ausreichend Abstand eingehalten werden. Der Abstand zum Wald muss mindestens 100 Meter betragen. Sperrmüll und Restmüll gehört nicht auf den Haufen. Bei Nichtbeachtung kann die Genehmigung zurückgenommen werden. Die Verantwortung liegt beim Veranstalter. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde bzw. den zuständigen Veranstalter.