Am 14.03.2023 wurde die letzte Sprengung im Steinbruch Pließkowitz gezündet. Für die meisten Bürger kam das sehr überraschend, da die Mitteilung zur Sprengung erst am Montag, also einen Tag vor der Sprengung, erfolgte. Es gibt aber die Festlegung, dass eine Sprengung nicht erst am Vortag angekündigt werden darf. Aber diese Sprengung zeigte wieder einmal das Verhaltensmuster der Firma ProStein: Neuer Geschäftsführer - alte Regeln. Nach der Sprengung gingen bei Bürgermeister und Bürgerinitiative viele Beschwerden ein. Beim Abbau des Messgerätes in Kleinbautzen wurde der Mitarbeiter, der das Messgerät abholte, vor Ort auf die Heftigkeit der Sprengung angesprochen. Daraufhin erklärte dieser Mitarbeiter, dass es tatsächlich eine doch sehr heftige Sprengung war, die eine Messgeschwindigkeit von 1,9 mm/s am Messgerät nachwies. Demnächst werden die Mitarbeiter sicherlich wieder angewiesen, mit den Menschen vor Ort kein Gespräch zu führen, das hatten wir übrigens auch schon. Das Sprengprotokoll, das die Bürgerinitiative dazu vom Bergbauunternehmen erhielt, zeigte allerdings nur eine Messgeschwindigkeit von 0,3 mm/s an. Daraufhin baten wir das OBA, den Sachverhalt zu überprüfen und erhielten auch sofort die Zusage der Behörde. Bei einer Ausbruchsmasse von 77.237 t ist die Heftigkeit der Sprengung auch verständlich. Die letzte Sprengung mit einer Ausbruchsmasse von 60.833 t, bei der es zu massiven Beschwerden der Bevölkerung kam, wurde am 27.06.2022 am Steinbruch Pließkowitz durchgeführt. Seitdem lag die Tonnage eher im Bereich zwischen rund 20.000 t und 50.000 t. Das Sprengprotokoll erhält die Bürgerinitiative allerdings nicht wie früher unmittelbar nach der Sprengung vor Ort, sondern wir bekommen es erst nachträglich zugeschickt. Das Misstrauen der Bevölkerung, dass auch hier wieder einmal eine Manipulation durch das Unternehmen vorliegt, kann man nachvollziehen.
Anders verhält sich das Oberbergamt den Ausbau der Ortsverbindungsstraße Pließkowitz/Kleinbautzen betreffend. Hier hat man bereits (allerdings ohne Erfolg) versucht, die Bürgerinitiative mundtot zu machen. Die Gemeinde hat an das Oberbergamt den rechtmäßigen Antrag gestellt, endlich den Ausbau der Ortsverbindungsstraße durch das Bergbauunternehmen zu veranlassen. Daraufhin ging das Bergbauunternehmen sofort in Widerspruch und verlangte vom OBA, dass die im Planfeststellungsbeschluss vom 18.05.1998 Festlegung zum Ausbau der Gemeindestraße gestrichen werden soll. Diese Festlegung war aber eine Voraussetzung dafür, dass das Bergbauunternehmen überhaupt am Steinbruch arbeiten durfte. Die Bürgerinitiative bekam daraufhin in einem Schreiben des OBA vom 21. Februar 2023 mitgeteilt, dass sie die „aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung“ in Sachen Widerspruch des Bergbauunternehmens überprüfen werden und dass es „einige Zeit“ in Anspruch nehmen wird. Ein Termin für das Ende der Überprüfung wurde nicht gesetzt. Deshalb forderten wir jetzt das OBA am 24.03.2023 noch einmal auf, uns den genauen Termin zu benennen, wann die Prüfung abgeschlossen ist. Unsere Vermutung ist es, dass hier auf Zeit gespielt werden soll. Allerdings muss der Bürgermeister in der Sache auch tätig werden und seinen Rechtsanwalt entsprechende Handlungsaufträge erteilen.