Titel Logo
Spreeauen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Malschwitz
Ausgabe 6/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Bautzen

Bodenordnungsverfahren Kleindubrau (Flächentausch)

Gemeinde Großdubrau

Verfahrenskennzahl 250739

Geschäftszeichen:

62.4-780.4322:250739

FESTSTELLUNG

DER ERGEBNISSE DER WERTERMITTLUNG

vom 27.04.2023

Die Flurneuordnungsbehörde des Landratsamtes Bautzen stellt hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung nach § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz i. V. m. § 32 Flurbereinigungsgesetz und § 6 des sächsischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz fest. Die Grundstückswerte (Abfindungswerte) waren zu ermitteln, um die Teilnehmer wertgleich abfinden zu können.

Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden den Teilnehmern schriftlich bekannt gegeben und erläutert sowie anschließend vom 20.02.2023 bis 20.03.2023 in den Gemeindeverwaltungen Malschwitz und Großdubrau zur Einsichtnahme ausgelegt (Gz. 62.4-780.4322:250739

Zwischenzeitlich eingetretene Nutzungsänderungen führten zu Änderungen der Ergebnisse der Wertermittlung. Die Änderungen sind in der Anlage „Änderung der Ergebnisse der Wertermittlung“ (Gz. 62.4-780.4322:20.500) in den u. g. Nachweisungen dokumentiert und erläutert.

Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in den „Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung vom 27.04.2023“ (Gz. 62.4-780.4322:20.500), die Bestandteile dieses Beschlusses sind, zusammengefasst.

Dieser Feststellungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung der Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung erfolgt hierbei durch Niederlegung zur kostenlosen Einsicht für die am Verfahren Beteiligten in den Gemeindeverwaltungen Malschwitz und Großdubrau während der allgemeinen Sprechzeiten, mindestens jedoch 20 Stunden pro Woche.

Die Niederlegung beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung, sie erfolgt für die Dauer von vier Wochen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder dass mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes versendet wird. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.landkreis-bautzen.de/ekommunikation abrufbar.

Björn Schober
Siegel
Teamleiter
Sachgebiet Flurneuordnung