Die Gemeinde Malschwitz hat am 17.07.2024 folgende straßenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen:
| 1. | Berichtigung der Eintragungen gemäß § 42 VwVfG i. V. mit § 4 Satz 7 SächsStrG zu den Ortsstraßen im Ortsteil Baruth |
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| OS 61 MAL „Cortnitzer Straße“ |
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| OS 62 MAL „In den Häuseln“ |
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| OS 63 MAL „Am Wasserturm“ |
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| OS 64 MAL „Am Dorfteich“ |
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| OS 65 MAL „Mühlweg“ |
Die Eintragungsverfügung mit den dazugehörigen Anlagen liegen ab dem 05.08.2024 für die Dauer von zwei Wochen in der Gemeindeverwaltung Malschwitz, 02694 Malschwitz, Dorfplatz 26 zur Einsicht aus. Sie werden zur gleichen Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Malschwitz eingestellt.
Die Verfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Verfügungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Malschwitz, 02694 Malschwitz, Dorfplatz 26, einzulegen.
Malschwitz, 18.07.2024