Aus aktuellem Anlass weisen wir auf einige Punkte der Hundesteuersatzung sowie der Hundehaltung in der Gemeinde Malschwitz hin:
Laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Malschwitz ist der Hundehalter verpflichtet, seinen Hund bei der Gemeinde Malschwitz an- bzw. abzumelden. Insbesondere beim Versterben eines Hundes und Wiederaufnahme eines neuen Hundes ist eine Ab- und erneute Anmeldung erforderlich.
Verstöße gegen die Meldepflicht durch den Hundehalter können im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit Festsetzung einer Geldbuße geahndet werden.
Die Hundesteuersatzung finden Sie unter:
www.malschwitz.de -> Bürgerinfo -> Satzungen