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Spreeauen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Malschwitz
Ausgabe 8/2026
Informationen
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Hinweis für Hundehalter

Aus aktuellem Anlass weisen wir auf einige Punkte der Hundesteuersatzung sowie der Hundehaltung in der Gemeinde Malschwitz hin:

Laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Malschwitz ist der Hundehalter verpflichtet, seinen Hund bei der Gemeinde Malschwitz an- bzw. abzumelden. Insbesondere beim Versterben eines Hundes und Wiederaufnahme eines neuen Hundes ist eine Ab- und erneute Anmeldung erforderlich.

Verstöße gegen die Meldepflicht durch den Hundehalter können im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit Festsetzung einer Geldbuße geahndet werden.

Die Hundesteuersatzung finden Sie unter:

www.malschwitz.de -> Bürgerinfo -> Satzungen