Immer wieder gibt es Beschwerden und Hinweise an das Ordnungsamt über eingeschränkt benutzbare Gehwege und Straßen. Ursache hierfür ist, dass von einigen Grundstücken aus Sträucher und Hecken in die Fahrbahn bzw. den Gehwegbereich hineinragen. Auch an Kreuzungen und Einmündungen kommt es oft durch Hecken oder Sträucher, mit denen die angrenzenden Grundstücke eingepflanzt sind, zu Sichtbehinderungen. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden deshalb gebeten, den über die Grundstücksgrenze hinausragenden Bewuchs zurückzuschneiden.