Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

5. Änderung der Satzung der Stadt Mansfeld über die Erhebung von Gebühren für die Nutzungder Gemeinschaftseinrichtungen vom 12.12.2011

Auf Grund der §§ 8, 11, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit den §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 05.12.2022 folgende 5. Änderung der Satzung der Stadt Mansfeld über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen beschlossen:

1.

Der § 3 - Gebührenfreie Benutzungen - erhält folgende Fassung:

§ 3

Gebührenfreie Benutzungen

Gebühren werden nicht erhoben für die Benutzung und Überlassung einer Gemeinschaftseinrichtung für:

1.

Veranstaltungen des Ortschaftsrates,

2.

Einwohnerversammlungen,

3.

Veranstaltungen anlässlich nationaler Feiertage, Erinnerungs- und Gedenkfeiern.

2.

Der § 4 - Gebührenhöhe - erhält folgende Fassung:

§ 4

Gebührenhöhe

(1) Für die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen in den aufgeführten Ortsteilen, ist vom Gebührenschuldner (Antragsteller) eine kalendertägliche Benutzungsgebühr bzw. 4-Stunden- Gebühr gemäß der Anlage 1, die Bestandteil der Satzung ist, zu entrichten. Die Stadt Mansfeld als Eigentümer behält sich vor, in begründeten Fällen, eine Kaution abzuverlangen.

Sollten die im § 3 genannten Nutzer für Ihre Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter Eintrittsgelder erheben, so haben sie gegenüber dem Eigentümer die Benutzungsgebühren gemäß Anlage 1 der Gebührensatzung zu leisten.

Bei Nutzung der Schankanlage in der Gemeinschaftseinrichtung (nur Saal Piskaborn) ist vom Nutzer zusätzlich zu den Benutzungsgebühren aus der Anlage 1 der Gebührensatzung eigenständig auf eigene Kosten die Reinigung der Schankanlage gemäß Getränkeschankanlagenverordnung vorzunehmen.

Für die ausschließliche Nutzung des Außenbereiches mit Benutzung der Toiletten am Dorfgemeinschaftshaus Braunschwende und an der Festhalle Abberode werden pauschal 30,00 EUR veranschlagt.

(2) Die Gebühr schließt die Benutzung der Toiletten und wenn vorhanden der Kücheneinrichtung einschließlich Geschirr und Besteck ein. In der Gebühr sind die Verbrauchskosten für Heizung, Wasser, Abwasser und Energie enthalten. Abweichend hiervon sind die Kosten für die Abfallentsorgung nicht in der Gebühr enthalten.

(3) Für folgende abhanden gekommene, beschädigte bzw. zu Bruch gegangene Gegenstände ist ein Pauschalbetrag für die Wiederbeschaffung zusätzlich zu der Gebühr an die Stadt Mansfeld

zu zahlen:

1.

für abhanden gekommenes Besteck 3,00 EUR je Besteckteil

2.

für zu Bruch gegangene Gläser 3,00 EUR je Stück

3.

für zu Bruch gegangenes Geschirr 3,00 EUR je Geschirrteil

Eine Ersatzbeschaffung durch den Nutzer ist nicht gestattet. Für beschädigte Einrichtungsgegenstände und Gebäudeteile werden die Kosten für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.

3.

Die Anlage 1 zu § 4 - Gebührenhöhe - erhält die als Anlage 1 angeführte Fassung.

4.

Die 5. Änderung der Satzung der Stadt Mansfeld über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Mansfeld, den 06.12.2022

Andreas Koch

Bürgermeister (Siegel)

ausgefertigt am: 10.01.2023

durch

Andreas Koch

Bürgermeister (Siegel)

Anlage 1

Für die Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Mansfeld werden die nachfolgend aufgeführten Benutzungsgebühren erhoben:

Ortsteil Abberode

Festhalle:

-

gewerbliche Nutzung

pro Tag

400,00 €

bis 4 Std.

200,00 €

-

private Veranstaltungen

pro Tag

200,00 €

bis 4 Std.

100,00 €

-

Nutzung Vereine/Selbsthilfegruppen

pro Tag

80,00 €

bis 4 Std.

40,00 €

Ortsteil Annarode

Bürgerhaus:

-

gewerbliche Nutzung

pro Tag

200,00 €

bis 4 Std.

100,00 €

-

private Veranstaltungen

pro Tag

100,00 €

bis 4 Std.

50,00 €

-

Nutzung Vereine/Selbsthilfegruppen

pro Tag

50,00 €

bis 4 Std.

25,00 €

Ortsteil Braunschwende

Dorfgemeinschaftshaus:

-

gewerbliche Nutzung

pro Tag

400,00 €

bis 4 Std.

200,00 €

-

private Veranstaltungen

pro Tag

200,00 €

bis 4 Std.

100,00 €

-

Nutzung Vereine/Selbsthilfegruppen

pro Tag

50,00 €

bis 4 Std.

25,00 €

Ortsteil Friesdorf

Seniorenbegegnungsstätte:

-

gewerbliche Nutzung

pro Tag

160,00 €

bis 4 Std.

80,00 €

-

private Veranstaltungen

pro Tag

80,00 €

bis 4 Std.

40,00 €

-

Nutzung Vereine/Selbsthilfegruppen

pro Tag

40,00 €

bis 4 Std.

20,00 €

Ortsteil Gorenzen

Versammlungsraum:

-

gewerbliche Nutzung

pro Tag

160,00 €

bis 4 Std.

80,00 €

-

private Veranstaltungen

pro Tag

70,00 €

bis 4 Std.

35,00 €

-

Nutzung Vereine/Selbsthilfegruppen

pro Tag

40,00 €

bis 4 Std.

20,00 €

Ausstellungshalle:

-

gewerbliche Nutzung

pro Tag

200,00 €

bis 4 Std.

100,00 €

-

private Veranstaltungen

pro Tag

90,00 €

bis 4 Std.

45,00 €

-

Nutzung Vereine/Selbsthilfegruppen

pro Tag

50,00 €

bis 4 Std.

25,00 €

Ortsteil Großörner

Klubraum:

-

gewerbliche Nutzung

pro Tag

240,00 €

bis 4 Std.

120,00 €

-

private Veranstaltungen

pro Tag

120,00 €

bis 4 Std.

60,00 €

-

Nutzung Vereine/Selbsthilfegruppen

pro Tag

60,00 €

bis 4 Std.

30,00 €

Mehrzweckhalle:

-

gewerbliche Nutzung

pro Tag

500,00 €

bis 4 Std.

250,00 €

-

private Veranstaltungen

pro Tag

250,00 €

bis 4 Std.

125,00 €

-

Nutzung Vereine/Selbsthilfegruppen

pro Tag

100,00 €

bis 4 Std.

50,00 €

Ortsteil Piskaborn

Versammlungsraum:

-

gewerbliche Nutzung

pro Tag

160,00 €

bis 4 Std.

80,00 €

-

private Veranstaltungen

pro Tag

80,00 €

bis 4 Std.

40,00 €

-

Nutzung Vereine/Selbsthilfegruppen

pro Tag

40,00 €

bis 4 Std.

20,00 €

Saal:

-

gewerbliche Nutzung

pro Tag

320,00 €

bis 4 Std.

160,00 €

-

private Veranstaltungen

pro Tag

160,00 €

bis 4 Std.

80,00 €

-

Nutzung Vereine/Selbsthilfegruppen

pro Tag

80,00 €

bis 4 Std.

40,00 €

Ortsteil Siebigerode

Raum Volkssolidarität:

-

gewerbliche Nutzung

pro Tag

140,00 €

bis 4 Std.

70,00 €

-

private Veranstaltungen

pro Tag

70,00 €

bis 4 Std.

35,00 €

-

Nutzung Vereine/Selbsthilfegruppen

pro Tag

35,00 €

bis 4 Std.

20,00 €

Ortsteil Vatterode

Speiseraum ehemalige Grundschule:

-

gewerbliche Nutzung

pro Tag

160,00 €

bis 4 Std.

80,00 €

-

private Veranstaltungen

pro Tag

80,00 €

bis 4 Std.

40,00 €

-

Nutzung Vereine/Selbsthilfegruppen

pro Tag

40,00 €

bis 4 Std.

20,00 €

Dorfgemeinschaftshaus Gräfenstuhl:

-

gewerbliche Nutzung

pro Tag

240,00 €

bis 4 Std.

120,00 €

-

private Veranstaltungen

pro Tag

120,00 €

bis 4 Std.

60,00 €

-

Nutzung Vereine/Selbsthilfegruppen

pro Tag

60,00 €

bis 4 Std.

30,00 €