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Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld vom 26.11.2012

Aufgrund der §§ 4 und 8 Abs. 1 der Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit ggeltenden Fassung, § 47 Abs. 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334), in der derzeit geltenden Fassung und des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 04.12.2023 folgende

2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld beschlossen:

1.

Die Anlage - Gebührentarif der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld für Sondernutzungen - wird wie folgt geändert:

In der Anlage - Gebührentarif der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld für Sondernutzungen - werden in den lfd. Nr. 2, 3, 4, 5, 16.1, 18.1, 18.2, 18.3, 18.4, 32.1, 33, 34 die Beträge nachfolgend ersetzt.

Der Gebührentarif 16.2 wird gestrichen.

2.

Die 2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Mansfeld, den 05.12.2023

Andreas Koch
Bürgermeister

ausgefertigt am: 09.01.2024

durch

Andreas Koch
Bürgermeister