Beschluss-Nr. 327-04/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt, der Kameradin Frau Celine Klause die Funktion der Stadtjugendfeuerwehrwartin der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld ab dem 18.09.2023 zu übertragen.
Beschluss-Nr. 328-04/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt, der Kameradin Frau Heike Liebing die Funktion der stellv. Stadtjugendfeuerwehrwartin der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld ab dem 18.09.2023 zu übertragen.
Beschluss-Nr. 329-04/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld überträgt Herrn Silvio Ellermann die Funktion des Verbandsführers für die Feuerwehr der Stadt Mansfeld zum 18.09.2023.
Beschluss-Nr. 330-04/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld überträgt Herrn Christian Niemand die Funktion des Zugführers für die Feuerwehr der Stadt Mansfeld zum 01.10.2023.
Beschluss-Nr. 331-04/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die 3. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Mansfeld vom 26.11.2012.
Beschluss-Nr. 332-04/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die 4. Änderung der Kostenbeitragssatzung für die Benutzung von Betreuungsplätzen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Mansfeld vom 18.06.2018.
Beschluss-Nr. 333-04/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld widmet das Flurstück 59 der Flur 3 der Gemarkung Siebigerode als Teilstück des Verbindungsweges Siebigerode - Helbra gemäß Widmungsverfügung als sonstige öffentliche Straße nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA).
Der Lageplan wird als Anlage 1 Bestandteil der Widmungsverfügung.
Beschluss-Nr. 334-04/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die anlassbezogene 3. Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedartfsplanes der Stadt Mansfeld.
Beschluss-Nr. 335-04/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld fasst den Abwägungsbeschluss zum 2. Entwurf des Flächen-nutzungsplanes für die Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld in der Fassung vom Dezember 2022 gemäß Anlage Abwägungstabelle Seiten 1 bis 69.Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadt Mansfeld geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Das Abwägungsergebnis ist in die Plandokumente des Flächennutzungsplanes der Stadt Mansfeld einzustellen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Anregungen vorgebracht haben, sind vom Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.
Beschluss-Nr. 336-04/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt den Flächennutzungsplan Stadt Mansfeld in der Fassung vom 30.06.2023, bestehend aus der Plandarstellung Teil 1 nördliches Gemeindegebiet und Teil 2 südliches Gemeindegebiet und billigt die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 30.06.2023 sowie den Anlagen 1 - 5. Der Flächennutzungsplan umfasst den Geltungsbereich der Gesamtfläche der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld ab 06.03.2009 mit ihren 15 Ortsteilen. Es gilt die Plandarstellung Teil 1 nördliches Gemeindegebiet und Teil 2 südliches Gemeindegebiet in Verbindung mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den Anlagen 1 - 5.
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt. Der Flächennutzungsplan tritt erst mit Bekanntmachung dieser Genehmigung in Kraft.
Beschluss-Nr. 337-04/23 SR:
Genehmigung Durchführungsvertrag vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik“ Gemarkung Großörner
Beschluss-Nr. 338-04/23 SR:
Genehmigung Durchführungsvertrag vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Einzelhandelsbetrieb Mansfeld, Friedensallee“
Beschluss-Nr. 339-04/23 SR:
Personalangelegenheiten
Beschluss-Nr. 340-04/23 SR:
Personalangelegenheiten
Beschluss-Nr. 341-04/23 SR:
Vergabeentscheidung „Los 5 - Tischlerarbeiten Gottfried-August-Bürger-Museum Molmerswende – 5. BA Rekonstruktion Nordanbau“ an die Firma Tischlerei Heydenreich GmbH, Ilsenburg (Harz)
Beschluss-Nr. 342-04/23 SR:
Vergabeentscheidung „Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände für die Feuerwehr der Stadt Mansfeld“ an die Firma BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig, Kabelsketal
Beschluss-Nr. 343-04/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des vorhaben-bezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik“ Gemarkung Großörner (Stadt Mansfeld)
in der Fassung vom 28.02.2023 gemäß Anlage Abwägungstabelle Seiten 1 bis 19.Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadt Mansfeld geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Das Abwägungsergebnis ist in die Plandokumente des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik“ Gemarkung Großörner (Stadt Mansfeld) einzustellen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Anregungen vorgebracht haben, sind vom Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.
Beschluss-Nr. 344-04/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik“ Gemarkung Großörner (Stadt Mansfeld) in der Fassung vom 13.07.2023, bestehend aus Teil A - Planzeichnung und Teil B - Textliche Festsetzungen als Satzung und billigt die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 13.07.2023 sowie den Anlagen I - IV.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungs-behörde, dem Landkreis Mansfeld-Südharz. Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik“ Gemarkung Großörner (Stadt Mansfeld) tritt erst mit Bekanntmachung dieser Genehmigung in Kraft.