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Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Widmung einer sonstigen öffentlichen Straße in der Gemarkung Siebigerode

Auf der Grundlage von § 6 Absatz 2 des Straßengesetzes Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA Nr. 30/1993), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 178) verfügt die Stadt Mansfeld die Widmung folgender Straße:

1. Straßenbeschreibung

Gemarkung Siebigerode, Flur 3, Flurstück 59, Fläche 10.770 m²

Stadt Mansfeld, Ortsteil Siebigerode - Verbindungsweg von Siebigerode nach Helbra

Anfangspunkt: Stadt Mansfeld, Ortsteil Siebigerode, Feldstraße

Endpunkt: Grenze zur Gemarkung Ahlsdorf

Anlage 1 wird Bestandteil der Verfügung

2. Verfügung

Die unter Nr. 1 näher bezeichnete Straße wird mit Wirkung vom 01.11.2023 auf der Grundlage des § 6 Absatz 2 des Straßengesetzes Land Sachsen-Anhalt gewidmet. Nach § 3 Absatz 1 Nr. 4 des Straßengesetzes des Landes Sachsen – Anhalt wird die Straße als sonstige öffentliche Straße eingestuft. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Mansfeld.

3. Widmungsbeschränkungen

Die Nutzung der öffentlichen Anlage wird auf den Rad- und Fußgängerverkehr sowie die Nutzung durch den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt.

Es findet kein Winterdienst statt.

4. Einsichtnahme / Bekanntmachungszeitpunkt

Die Widmungsverfügung kann während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Mansfeld eingesehen werden. Die Widmungsverfügung gilt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mansfeld gegenüber der Allgemeinheit als

bekanntgegeben.

Montag

geschlossen

Dienstag

9:00 - 12:00 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9:00 - 12:00 Uhr u. 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag

9:00 - 12:00 Uhr

5. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung an, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Stadt Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Mansfeld, oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten einzulegen. Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form erfolgen. In diesem Fall ist der Widerspruch mit einer vollständigen Namens- und Adressangabe zu versehen. Für die elektronische Übermittlung des Widerspruchs gilt die E-Mail-Adresse: info@mansfeld.eu

Mansfeld, den 27.09.2023

Andreas Koch

Bürgermeister

Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld hat in seiner Sitzung am18.09.2023 auf der Grundlage des § 6 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) die Widmung des Verbindungsweges von Siebigerode nach Helbra (Abschnitt Gemarkung Siebigerode, Flur 3, Flurstück 59) als sonstige öffentliche Straße verfügt.

Die Auslegung der Widmungsverfügung mit dazugehörigem Lageplan erfolgt während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Mansfeld, Bau- und Ordnungsamt Haus 4.

Montag

geschlossen

Dienstag

9:00 - 12:00 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9:00 - 12:00 Uhr u. 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag

9:00 - 12:00 Uhr