Aufgrund des § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 16.09.2024 folgenden Beschluss 43-04/24 SR gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld bestätigt den beigefügten Jahresabschluss 2018 zum 31.12.2018 und erteilt dem Hauptverwaltungsbeamten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Jahresabschluss 2018 mit Anlagen liegt nach § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme in der Zeit vom
14.10. - 18.10.2024 und
21.10. - 22.10.2024
in den Räumen der Stadt Mansfeld, Kämmerei zur Einsichtnahme aus.
Mansfeld, den 18.09.2024