Aufgrund des § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 16.09.2024 folgenden Beschluss 46-04/24 SR gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld bestätigt den beigefügten Jahresabschluss 2021 zum 31.12.2021 und erteilt dem Hauptverwaltungsbeamten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Jahresabschluss 2021mit Anlagen liegt nach § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme in der Zeit vom
14.10. - 18.10.2024 und
21.10. - 22.10.2024
in den Räumen der Stadt Mansfeld, Kämmerei zur Einsichtnahme aus.
Mansfeld, den 18.09.2024