- Ortsteil Annarode –
Auf der Grundlage der § 88 Abs. 4 Satz 1, § 42 Abs. 5 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 49 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) stellte die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz die Voraussetzungen für eine Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Annarode fest und setzte den Termin für die Ergänzungswahl auf
Sonntag, den 26. Januar 2025, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr,
fest.
Das Wahlgebiet für die Ergänzungswahl ist der Ortsteil Annarode.
Gewählt wird nach den für die Hauptwahl geltenden Vorschriften. Gemäß § 8 a KWG LSA üben die in der Hauptwahl berufenen Wahlorgane ihr Amt für alle folgenden Kommunalwahlen während der Wahlperiode aus.
Aufgrund des § 15 KWG LSA und des § 29 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) gebe ich für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Annarode folgendes bekannt:
I. Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen/Vertreter
Die Anzahl der Mitglieder des Ortschaftsrates Annarode ist in der Hauptsatzung der Stadt Mansfeld auf 5 Personen festgelegt.
Derzeit besteht der Ortschaftsrat aus 3 Mitgliedern.
Gemäß § 49 Abs. 2 KWG LSA sind bei einer Ergänzungswahl so viele Vertreter zu wählen, wie zur Erreichung der gesetzlichen Mitgliederzahl des Ortschaftsrates Annarode notwendig sind. Somit sind bei dieser Ergänzungswahl 2 Ortschaftsratsmitglieder zu wählen. Die Höchstzahl der zu benennenden Bewerber je Wahlvorschlag liegt um 5 höher als die Zahl der zu wählenden Vertreter, somit liegt die Höchstzahl bei 7 Bewerbungen je Wahlvorschlag.
Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieser Bewerberin/dieses Bewerbers enthalten.
II. Anzahl und Abrenzung der Wahlbereiche
Im Wahlgebiet besteht ein Wahlbereich
III. Einreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge für die Wahl zu den Vertretungen können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerberinnen/Einzelbewerbern) eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 19.11.2024, 18:00 Uhr, bei mir, Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Stadt Mansfeld, einzureichen.
IV. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sollen nach amtlichem Muster eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften der §§21 ff. KWG LSA und §§ 30 ff. KWO LSA entsprechen.
V. Unterschriften für Wahlvorschläge
Der Wahlvorschlag einer Partei muss von dem nach ihrer Satzung für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, der Wahlvorschlag einer Wählergruppe von der/dem Vertretungsberechtigte/n oder von der Vertrauensperson, der Einzelwahlvorschlag von der/vom Einzelbewerber/in oder von der Vertrauensperson unterzeichnet sein.
Jeder Wahlvorschlag für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat muss außerdem von mindestens 2 der am Wahltage Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 9 KWG LSA).
Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat sie mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so sind ihre Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Stadt Mansfeld nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig.
Von der Pflicht der Beibringung der Unterstützungsunterschriften sind diejenigen Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlbewerber/innen befreit, die die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 10 KWG LSA erfüllen. Nachfolgend aufgeführte Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlbewerber/innen erfüllen diese Voraussetzungen:
Christlich Demokratische Union Deutschlands — (CDU)
Alternative für Deutschland — (AfD)
DIE LINKE — (DIE LINKE)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands — (SPD)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — (GRÜNE)
Freie Demokratische Partei — (FDP)
Bauernverband Mansfeld-Südharz e. V. — (Bauernverband)
Freiwillige Feuerwehr Abberode — (FFW)
VI. Wählbarkeit von Deutschen und Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar.
Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
VII. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen
Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Formblätter sind bei mir, Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Stadt Mansfeld, während der Dienstzeit kostenfrei erhältlich.
Mansfeld, den 26.09.2024