Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss zum Jahresabschluss 2024

Aufgrund des § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 14.09.2026 folgenden Beschluss mit der Beschlussnummer 197-05/26 SR gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld bestätigt den beigefügten Jahresabschluss 2024 zum 31.12.2024 und erteilt dem Hauptverwaltungsbeamten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Jahresabschluss 2024 mit Anlagen liegt nach § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme in der Zeit vom

14.10. – 23.10.2026

in den Räumen der Stadt Mansfeld, Kämmerei zur Einsichtnahme aus.

Mansfeld, den 22.09.2026

 

 

 

 

Andreas Koch
Bürgermeister