Aufgrund des § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 14.09.2026 folgenden Beschluss mit der Beschlussnummer 197-05/26 SR gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld bestätigt den beigefügten Jahresabschluss 2024 zum 31.12.2024 und erteilt dem Hauptverwaltungsbeamten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Jahresabschluss 2024 mit Anlagen liegt nach § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme in der Zeit vom
14.10. – 23.10.2026
in den Räumen der Stadt Mansfeld, Kämmerei zur Einsichtnahme aus.
Mansfeld, den 22.09.2026