Auf Grund der §§ 8, 11, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 16.09.2024 folgende 5. Änderung der Satzung der Stadt Mansfeld über die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Mansfeld beschlossen:
Die Anlage 1 zu § 2 - Öffentliche Einrichtung - erhält die als Anlage 1 angeführte Fassung.
Die 5. Änderung der Satzung der Stadt Mansfeld über die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Mansfeld tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Mansfeld, den 17.09.2024
ausgefertigt am: 01.10.2024
durch