Auf Grund der §§ 8,11, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit den §§ 2und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 16.09.2024 folgende 7. Änderung der Satzung der Stadt Mansfeld über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen beschlossen:
Die Anlage 1 zu § 4 - Gebührenhöhe - erhält die als Anlage 1 angeführte Fassung.
Die 7. Änderung der Satzung der Stadt Mansfeld über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Mansfeld, den 17.09.2024
ausgefertigt am: 01.10.2024
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