Die Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld kann Persönlichkeiten, die sich im Besonderen um das Wohl und die Entwicklung der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld verdient gemacht und / oder zur Mehrung des Ansehens der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld beigetragen haben, öffentlich ehren.
(1) Berechtigt zur Einreichung von Vorschlägen sind der Bürgermeister, die Ortsbürgermeister und die Fraktionen des Stadtrates.
(2) Die Vorschläge für das laufende Kalenderjahr sind im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit einer ausführlichen schriftlichen Begründung bis zum 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen.
(1) Für die Auswahl der zu ehrenden Persönlichkeiten wird ein Gremium gebildet, dem der Bürgermeister, der Vorsitzende des Stadtrates und die Vorsitzenden der Fraktionen angehören.
(2) Das Gremium bestimmt aus den eingereichten Vorschlägen jährlich bis zu zwei Persönlichkeiten zur Ehrung.
(1) Den verdienten Persönlichkeiten werden a) die Ehrenmedaille der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld und b) eine vom Bürgermeister und vom Vorsitzenden des Stadtrates unterzeichnete Ehrenurkunde überreicht.
(2) Die Ehrung erfolgt im Rahmen des jährlichen Neujahrsempfangs der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld. Sie ist durch den Bürgermeister vorzunehmen.
Diese Richtlinie tritt mit dem Beschluss des Stadtrates vom 16.09.2024 in Kraft.
Mansfeld, den 17.09.2024