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Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Neubau B 86 Ortsumgehung Annarode – Siebigerode – Mansfeld (Entwurfs- und Genehmigungsplanung)

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Faunistische Sonderuntersuchungen und Biotopkartierungen für die Landschaftspflegerische Begleitplanung

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Entwurfsvermessung

hier: Vorarbeiten auf Grundstücken

Die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Regionalbereich Süd der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, beabsichtigt, zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Zuge der Bundesstraße (B) 86, das oben genannte Straßenneubauvorhaben durchzuführen.

Um das Bauvorhaben sachgerecht auf Ebene der detaillierten Entwurfsplanung vorbereiten zu können, müssen im Planungsraum auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit

vom 02. Februar 2026 bis 30. Juni 2027

folgende Vorarbeiten durchgeführt werden:

Faunistische Sonderuntersuchungen (FSU) und Biotopkartierungen (BK)

für den Landschaftspflegerischen Begleitplan mit Artenschutzbeitrag

sowie

Vermessungsarbeiten

Die Feld- bzw. Geländearbeiten für die FSU und BK konzentrieren sich insbesondere auf Begehungen, Beobachtungen, Zählungen, Spurensuche, Ausbringung künstlicher Verstecke, Netzfänge, Telemetrierungen und akustische Aufnahmen von Fledermausarten sowie die Untersuchung von Habitaten und Fortpflanzungs-, Ruhe- bzw. Aufzuchtstätten von Tierarten als auch Gehölz- bzw. Pflanzenbegutachtungen.

Im Rahmen der Vermessungsarbeiten erfolgt eine vermessungstechnische Erfassung der Geländeoberfläche und der topografischen Details wie Straßen, Wege, Gräben, Gebäude und Bäume. Hierbei ist teilweise auch die Betretung umfriedeter Grundstücke notwendig. Durch die Vermessung werden auch Gebiete erfasst, welche nicht unmittelbar baulich betroffen sein werden. Dieser erweiterte Bereich ist notwendig, um die Schutzaspekte für Mensch und Umwelt in der Planungsphase berücksichtigen zu können (beispielsweise Lärmschutz) und die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Vor der Betretung umfriedeter Grundstücke erfolgt in der Regel eine persönliche Anmeldung durch die Straßenbauverwaltung oder durch die von ihr Beauftragten.

Im Zuge der Vermessungsarbeiten werden Festpunkte dauerhaft vermarkt. Diese Punktmarken werden soweit als möglich im öffentlichen Raum eingebracht. Wenn Punkte auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vermarkt werden, kommen in der Regel unterirdische Marken zum Einsatz, so dass eine Beeinträchtigung der Bewirtschaftung weitgehend ausgeschlossen werden kann. Zur Vermarkung der Punkte kann das Befahren der Flächen mit Vermessungsfahrzeugen notwendig sein.

Von den vorbeschriebenen Feld- bzw. Geländearbeiten auf dem Gebiet der Gemarkungen Ahlsdorf, Annarode, Benndorf, Emseloh, Großörner, Klostermansfeld, Mansfeld, Möllendorf, Pölsfeld und Siebigerode sind die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Flure betroffen.

Landkreis Mansfeld-Südharz

Gemeinde

Gemarkung

Flur(e)

Einheitsgemeinde Stadt Allstedt

Emseloh

9 und 10

Pölsfeld

1 und 8

Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld

Annarode

1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 9

Großörner

1, 3, 4 und 5

Mansfeld

1, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10 und 11

Möllendorf

2, 5, 6 und 7

Siebigerode

1, 2 und 3

Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra

Ahlsdorf

3 und 6

Benndorf

1 und 2

Klostermansfeld

2, 3 und 4

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die betroffenen Grundeigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten verpflichtet, sie zu dulden (§ 16a Abs. 1 Satz 1 FStrG). Die Arbeiten werden durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt.

Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden, setzt das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 106, Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale) auf Antrag der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt die Entschädigung fest.

Durch diese notwendigen Vorarbeiten wird nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim

Verwaltungsgericht Halle

Thüringer Straße 16

06112 Halle (Saale)

schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.

Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichtes Halle über die Internetseite https://vg-hal.sachsen-anhalt.de/verwaltungsgericht/ bezeichneten Kommunikationswege einzureichen.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar.

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Halle (Saale), 18.12.2025

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Im Auftrag

gez. Lotze
Lotze
Leiter Regionalbereich Süd