Beschluss-Nr. 274-01/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld entlässt mit Wirkung vom 06.02.2023 Herrn Ralf Müller aus der Funktion des Stadtwehrleiters der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld.
Beschluss-Nr. 275-01/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld entlässt mit Wirkung vom 06.02.2023 Herrn Enrico Buchmann aus der Funktion des stellv. Stadtwehrleiters.
Beschluss-Nr. 276-01/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beruft mit Wirkung vom 06.02.2023 Herrn Enrico Buchmann in das Ehrenbeamtenverhältnis als Stadtwehrleiter der Feuerwehr Mansfeld für die Dauer von 6 Jahren.
Beschluss-Nr. 277-01/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld stellt fest, dass der Stadtrat Herr Ralf Müller auf der Grundlage des § 42 Abs. 1 Ziff. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung mit Wirkung vom 01.02.2023 auf sein Mandat verzichtet hat und damit bei gleichzeitigem Verlust seines Mandates aus dem Stadtrat der Stadt Mansfeld ausscheidet.
Beschluss-Nr. 278-01/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt für die ständigen beschließenden Ausschüsse gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 KVG LSA i. V. m. § 6 Hauptsatzung der Stadt Mansfeld vom 15.07.2019 folgende geänderte Ausschussbesetzung (CDU u. FBM):
1. Haupt- u. Finanzausschuss (9 Sitze)
CDU-Fraktion 1 Sitz Herr Bernd Hojenski
FBM-Fraktion 2 Sitze Herr Michael Sommer / Frau Ines Weidlimg
2. Bau- u. Vergabeausschuss (9 Sitze)
CDU-Fraktion 1 Sitz Herr Sven Röthel
FBM-Fraktion 2 Sitze Frau Ines Weidling / Herr Henry Kopf
3. Kultur- u. Sozialausschuss (6 Sitze)
CDU-Fraktion 1 Sitz Herr Sebastian Franke
FBM-Fraktion 1 Sitz Frau Jenny Sander
Beschluss-Nr. 279-01/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des Flächennutzungs-planes für die Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld in der Fassung vom Februar 2022 gemäß Anlage, Abwägungstabelle Seiten 1 bis 84.Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadt Mansfeld geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Sie werden in den 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes eingearbeitet, beachtet und zur Kenntnis genommen.
Beschluss-Nr. 280-01/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld billigt den 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Dezember 2022 mit Umweltbericht und Anlagen 1 bis 5 und beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben.
Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.
Beschluss-Nr. 281-01/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die Stellungnahme vom 05.12.2022 zum Bericht vom 12.10.2022 über die überörtliche Prüfung gemäß § 137 Abs. 1 KVG LSA zum Thema Auftrags- und Vergabewesen im Zeitraum 01.06.2022 bis 11.10.2022 der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld.