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Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Mansfeld aus der Sitzung am 17.02.2025

Beschluss-Nr. 75-01/25 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beruft mit Wirkung vom 17.02.2025 Herrn Christian Niemand in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Leimbach für die Dauer von 6 Jahren.

Beschluss-Nr. 76-01/25 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die Beantragung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie EFRE mit Förderschwerpunkt Altlasten auf der Grundlage der Projektanmeldung über die LEADER-Arbeitsgruppe Mansfeld-Südharz e. V. zur Sanierung der Altlast - Dynamitfabrik Waldsiedlung Mansfeld. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2026 einzustellen.

Beschluss-Nr. 77-01/25 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld stimmt dem Vertragsentwurf zur Durchführung der Gemeinschafts-baumaßnahme „Resterschließung Schmutzwasserkanal Ortslage Mansfeld - Alte Poststraße und Steinbruch“ durch den Abwasserzweckverband „Wipper-Schlenze“ und der Stadt Mansfeld zu und ermächtigt den Bürgermeister, die Unterzeichnung des Vertrages vorzunehmen.

Beschluss-Nr. 78-01/25 SR:

Gemäß § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 17.02.2025 das Haushaltskonsolidierungskonzept für das Jahr 2025 mit der gemachten Änderung.

Beschluss-Nr. 79-01/25 SR:

Gemäß §§ 100 und 102 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 17.02.2025 die Haushaltssatzung für das Jahr 2025.

Beschluss-Nr. 80-01/25 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld bestätigt den beigefügten Jahresabschluss 2023 zum 31.12.2023 und erteilt dem Hauptverwaltungsbeamten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023.

Beschluss-Nr. 81-01/25 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Mansfeld.

Beschluss-Nr. 82-01/25 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mansfeld vom 03.07.2024.

Beschluss-Nr. 83-01/25 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld bestätigt den Beschluss Nr. 74-UV/24 SR aus dem Vereinfachten schriftlichen Verfahren (Umlaufverfahren) - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld.

Beschluss-Nr. 84-01/25 SR:

Die Stadtwahlleiterin der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl in der Stadt Mansfeld liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 85-01/25 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Abberode liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 86-01/25 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Annarode liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 87-01/25 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Biesenrode liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 88-01/25 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Braunschwende liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 89-01/25 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Piskaborn liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 90-01/25 SR:

Grundstücksverkauf Gemarkung Möllendorf

Beschluss-Nr. 91-01/25 SR:

Vergabeentscheidung „Planungsleistungen DIN-gerechte Erweiterung Feuerwehrdepot Abberode“ an das Architekturbüro Oliver Flügel, Hettstedt

Beschluss-Nr. 92-01/25 SR:

Vergabeentscheidung „Fachplanungsleistungen Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroinstallation zur DIN-gerechten Erweiterung Feuerwehrdepot Abberode“ an die HKT Ingenieurgesellschaft mbH, Hettstedt