Aufgrund des § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 17.02.2025 folgenden Beschluss 80-01/25 SR gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld bestätigt den beigefügten Jahresabschluss 2023 zum 31.12.2023 und erteilt dem Hauptverwaltungsbeamten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Jahresabschluss 2023 mit Anlagen liegt nach § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme in der Zeit vom
17.03. - 25.03.2025
in den Räumen der Stadt Mansfeld, Kämmerei zur Einsichtnahme aus.
Mansfeld, den 19.02.2025