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Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss zum Jahresabschluss 2023

Aufgrund des § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 17.02.2025 folgenden Beschluss 80-01/25 SR gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld bestätigt den beigefügten Jahresabschluss 2023 zum 31.12.2023 und erteilt dem Hauptverwaltungsbeamten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Jahresabschluss 2023 mit Anlagen liegt nach § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme in der Zeit vom

17.03. - 25.03.2025

in den Räumen der Stadt Mansfeld, Kämmerei zur Einsichtnahme aus.

Mansfeld, den 19.02.2025

Andreas Koch
Bürgermeister