Aufgrund der §§ 45 Abs. 2 Nr. 6 und 98 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen- Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 09.02.2026 folgende 2.Änderung der Entgeltordnung für das Mühlenbad Großörner beschlossen:
Der § 2- Benutzungsentgelte- erhält folgende Fassung
| 1. | Ermäßigte Eintrittspreise gelten für: | |
| - | Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren |
| und unter Vorlage des entsprechenden Ausweises für | |
| - | Schüler (bis 18 Jahre) |
| 2. | Eintrittsgeld | |
| ermäßigt | ohne Ermäßigung |
| Einzelkarte | 2,00 € | 5,00 € |
| Einzelkarte Schwerbeschädigte | - | 3,50 € |
| Kurzbadekarte (18:00–20:00 Uhr) | - | 3,00 € |
| Zehnerkarte | 18,00 € | 45,00 € |
| Zehnerkarte Schwerbeschädigte: |
| 32,00 € |
Für Gruppen ab 10 Personen besteht die Möglichkeit, bei vorheriger Anmeldung und mit Begleitung eines Rettungsschwimmers das Freibad täglich bis zu 2 Stunden für je 1,00 € pro Person zu nutzen.
Kinder von 0 bis 2 Jahren haben freien Eintritt. Dies gilt auch für aktive Mitglieder der FF der Stadt Mansfeld bei Vorlage des entsprechenden Lichtbildausweises / FF-Dienstausweises des Ordnungsamtes der Stadt Mansfeld.
Die 2. Änderung des Entgeltordnung für das Mühlenbad Großörner tritt am 01.06.2026 in Kraft.
Mansfeld 11.12.2025
ausgefertigt am 10.02.2026
durch